# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S352 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 352 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. baths festhält. Und während wir von ganzem Herzen irgend einen Theil eines Bekenntnisses verwerfen würden, welcher mit diesem unserem Zeugniß in Widerstreit stehende Lehren lehrte, erklären wir nichts destoweniger vor Gott und seiner Kirche, daß nach unserem Urtheil die A. C., recht ausgelegt, mit diesem Zeugniß und mit der heil. Schrift, was die specificirten Irrthümer betrifft, in vollkommenem Einklange steht.“ — Man sieht hieraus, was darauf zu geben ist, wenn ein Körper, wie die Generalsynode, durch die Umstände dazu gedrängt, sich endlich dazu versteht, sich zu den kirchlichen Symbolen durch eine bessere Formel, als bisher, zu bekennen. Durch die Annahme einer solchen Formel wird keine falschgläubige Synode, wie die genannte ist, über Nacht rechtgläubig; vielmehr muß sie letzteres durch Forschen in Gottes Wort und ernsten Gewissenskampf vorher geworden sein, und dann mag die strictere Formel folgen. Sonst sind alle solche „Amendments“ nichts als eine elende Komödie, die die Synode nur noch mehr mit Sünde, nehmlich mit Heuchelei, beladet, und Gott ein Greuel. Die Emigranten-Mission in New York. Folgendes lesen wir in der „Luth. Zeitschrift“ vom 15. Oct.: Die lutherische Synode von Pennsylvanien und die von New York haben soeben gemeinschaftlich und in aller brüderlichen Liebe einen hochgeachteten lutherischen Pastor als Emigranten-Missionar in Castle Garden, New York, wo die meisten Einwanderer landen, angestellt, um dieselben bei ihrer Ankunft in diesem Lande im Namen der Kirche zu begrüßen, ihnen allerlei Liebesdienste zu erweisen, und ihnen besonders das Wort Gottes nahe zu bringen. Zur Ausführung dieses guten Unternehmens sind natürlich auch Geldmittel nöthig. — Alle Missionsfreunde und alle Menschenfreunde werden wohl freiwillig und gern dazu beitragen. Man sende die Gaben entweder an Pastor H. Rägener, No. 138, 2te Straße, New York, oder an den Herausgeber dss. Bl. Unabhängige Gemeinden. Auch wir sind überzeugt, daß die Gemeinden, welche hier nicht mit einer rechtgläubigen Synode in Verbindung treten, sich gegen die Liebe und an dem Reiche Gottes versündigen, welche Motiven auch immer diese ihre independente Stellung hervorgerufen haben mögen, die diese Stellung entweder mehr oder weniger entschuldbar machen. Wir können aber nicht übereinstimmen, müssen es vielmehr als einen Verstoß gegen die Lehre vom Amt und von der Kraft der Gnadenmittel erklären, wenn, wie der „Lutheran“ vom 20. Oct. berichtet, die Conferenz des 3. Districts u. a. folgende Resolutionen angenommen hat: „Daß wir unseren Gemeinden erklären, daß, während eine Gemeinde oder eine Anzahl lutherischer Gemeindeglieder sich von der Kirche Christi (petitio principii!) „und ihrer regulären Verbindung, der Synode, sich trennen, eine solche Gemeinde oder solche Glieder sich von Christo selbst abschneiden. Daß alle s. g. unabhängigen Gemeinden, welche keine Verbindung mit einer luth. Synode haben, kein Recht besitzen, sich lutherische Gemeinden zu nennen. Das Amt verliert alle Gewalt und Autorität, so bald die Synode den von ihrer Gemeinschaft ausschließt, welcher es inne hat, oder der Prediger sich selbst von der Gemeinschaft einer regelmäßigen Synode absondert, indem er sich dadurch von der heiligen Gemeinschaft der Kirche abschneidet.“ Es ist dieses nichts anderes als der umgekehrte Independentismus, der Synodalverbindung und gemeinsames Regiment für mehrere Gemeinden für antievangelisch erklärt. Wir erinnern hierbei an die Worte Johann Gerhards: „Kirchendiener, welche, einer rechtmäßigen Berufung entbehrend, es wagen auf eigene Faust sich in das Amt zu dringen, sind nicht von Gott gesandt noch verordnet Jer. 23, 21., indessen hört das Amt selbst nicht auf eine göttliche Verordnung zu sein.“ (Loc. th. de magistratu. § 34.)