# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S346 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 346 Ueber das generalsynodistische Bekenntniß zur Augsb. Confession ꝛc. bestreiten, daß der große Zweck, Prüfsteine der Lehre zu haben, der ist, schnell herauszufinden, was ein Mensch für einen Glauben hat. Ist die Unterschrift eines Bekenntnisses auf dessen Fundamentallehren beschränkt, so ist es für die vollkommene Ehrlichkeit von Seiten des Unterschreibers und für die vollkommene Sicherheit von Seiten der Kirche, die die Unterschrift hinnimmt, unerläßlich, daß da sei ein klares Verständniß der Meinung jenes Ausdrucks. Es gibt bloß einen geeigneten Weg, zu bestimmen, was in einem Bekenntniß fundamental sei, und der ist das Bekenntniß selbst nach seinem Buchstaben und nach seiner Geschichte. So allein kann eigentlich festgestellt werden, ob es mit einem Bekenntniß von Seiten seiner Verfasser die Meinung hatte, irgend etwas außer Fundamentallehren zu enthalten, und wenn so, was dieselben als nichtfundamental ansahen. Wir sagen, dies ist der einzig richtige Weg; denn es ist weit, weit besser, ein Bekenntniß ganz bei Seite zu werfen und ein neues zu stellen, als „fundamental“ zu definiren im Widerspruch mit dem Bekenntniß selbst. Zu sagen, daß von der Augsb. Conf. so viel fundamental sei und nicht mehr, als mit den Artikeln der s. g. Evangelischen Allianz der Welt⸗Convention übereinstimmt, ist lächerlich: dann wäre es besser, die Augsb. Conf. ganz bei Seite zu setzen und jene Artikel der Convention als Glaubensbekenntniß anzunehmen. Die Augsb. Conf. in eine Definite Platform hineinzupressen und zu zwängen, ist noch schlimmer. Das Bekenntniß unserer Väter dienen machen wollen zur Behauptung eben der Irrthümer, gegen welche sie es als eine Schutzmauer aufstellten, ist seiner Natur nach ein Betrug und eine Täuscherei. Die Formel der Unterschrift und das unterschriebene Bekenntniß sollten in sich die Elemente der Entscheidung enthalten, wie es mit der ersteren zu dem letzteren gemeint sei. Beschränkt sich die Formel durch das Wort „fundamental,“ so ist sie verbunden, das Wort zu definiren, oder sich auf eine über seine Bedeutung entscheidende Autorität zu beziehen, oder die Entscheidung dem Bekenntniß selbst zu überlassen. Sonst will die Unterschrift nichts sagen, ist sie eine elende Täuscherei, eine „fromme Farce,“ wie sie Dr. Krauth von Gettysburg in seiner denkwürdigen Rede vor der Generalsynode zu Charleston ausdrücklich genannt hat, worüber er sich so abgeschmackt als einen „Symbolisten“ und „Alt⸗Lutheraner“ mußte schmähen lassen. Die Sache ist zu handgreiflich, als daß sie eines Beweises bedürfte. Soll jedermann für sich selbst entscheiden dürfen, was „fundamental“ ist, so wissen wir nach einer solchen Unterschrift über seine Ansichten gar nichts. Soll eine Unterschrift etwas bedeuten, so hat sie den Zweck, in der möglichst feierlichen und autoritativen Weise genau die doctrinelle Stellung dessen zu bezeichnen, der sie leistet; in dem oben angenommenen Fall aber würde ein drei Minuten langes vertrautes Gespräch mit dem Manne eine Einsicht in seine Stellung geben, die seine Unterschrift nimmermehr gewähren kann. Durch eine derartige Unterschrift weiß man Niemandes Stellung und kann sie nicht wissen. Was ist der autoritativste und entscheidendste Beweis, daß z. B. Dr. Hodge ein Presbyterianer ist? Der, daß er ex animo eine bestimmte doctrinelle Unterschrift gegeben hat. Was beweist, daß