# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S344 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 344 Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. Theile und Umstände des menschlichen Hauptzwecks müssen insgesammt dem A. und N. T. gemein sein. Freilich ist also auch die Schöpfung eine Grundwahrheit der Religion zu allen Zeiten. Aber die Art, das Andenken derselben durch ceremonialische Satzung zu erhalten, dergleichen jedes Gebot von bestimmten Zeiten, Oertern und Gebräuchen ist, schickt sich darum noch nicht für die Haushaltung Gottes im neuen Testamente. Dieses, als die Zeit der Besserung, bringt vielmehr mit sich, daß die Christen keines ceremonialischen Weckers mehr bedürfen, wie es sich bei wahren Christen auch wirklich so verhält. Würde man nicht sonst auch noch verbunden sein dem dreschenden Ochsen das Fressen nicht zu wehren, Ochsen und Esel oder Pferde nicht zusammen zu spannen, Leinen und Wolle nicht zusammen zu weben u. dgl., weil die darunter liegende Moral den Arbeitern den Lohn nicht abzubrechen, widrige Dinge in der Religion und im gewissenhaften Wandel nicht vereinbaren zu wollen ꝛc., ebenfalls für alle Zeiten gehört? Ueber dieses wenn angeführte Ursacht gelten sollte, so würde sie zu viel beweisen. Denn es würde daraus folgen, daß wir noch zum Sabbath, nehmlich genau zur Feier des siebenten Wochentages, verbunden wären. Denn nur allein von diesem handelt das dritte Gebot, und dieser ist auch unstreitig zum Andenken der Schöpfung am geschicktesten.... Es ist noch zu erinnern, daß die Lehre von dem Sabbath und der Sonntagsfeier, welche ich bisher bloß nach der Schrift vorgetragen, und mit den wesentlichen Grundwahrheiten der Religion zusammengehalten, und also sicher bestimmt habe, eben diejenige sei, welche in den symbolischen Büchern der ev.⸗luth. Kirche so klar und deutlich vorgetragen ist, daß die anders gesinnten deswegen diese Stellen selbst unter die schweren rechnen müssen, weil sie nehmlich etwas anders sagen, als nach ihrer Meinung gesagt werden sollte, und weil sie deswegen auf eine gezwungene Auslegung derselben denken müssen. Man sehe die Augsb. Conf. Art. 28. (S. 117 der Baumgart. deutschen, und pag. 42. 43. der Rechenberg. Ausg.), den großen Katechismus Lutheri, beim dritten Gebot. (Baumg. S. 673 f. Rech. S. 423 ꝛc.) Diese Stellen würden auch gar nicht sagen, was sie gegen das Pabstthum sagen sollten, wenn man sie auf einen andern Sinn verdrehte. Man kann daher auch nicht in Sorgen sein, daß man sodann nur neun Gebote im Katechismus behielte; denn man darf nur Luther folgen, von dessen Katechismus eben die Rede ist. Wir setzen die Sonntagsfeier an die Stelle des dritten Gebotes vom Sabbath, als das Analogon, wegen ähnlicher moralischen Gründe, und daß es Luther auch so gemeint habe, lehrt der Augenschein. Die bei vielen so gemein gewordene Meinung, daß im dritten Gebote zwei positive Gesetze enthalten wären, eins für die Juden von der Feier des Sonnabends oder Sabbaths, und ein allgemeines und immer bleibendes von der Feier eines unter sieben Tagen, scheint aus dem Mißverstande einer ganz andern Abtheilung Melanchthons entstanden zu sein, nach welchem er im dritten Gebote zwei Stücke unterscheidet. Das eine ist der Theil des Sittengesetzes, daß ein öffentliches Lehramt der Religionswahrheiten sein