# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S343 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. 343 Spruche die Gränzen erweisen, wie weit die Verbindlichkeit des Sabbaths nun soll aufgehoben sein, sondern sie bestimmen dieselben, wie es ihnen billig dünkt. Daß sie aber doch ein allgemeines positives Gesetz, einen unter den sieben Tagen der Woche zu feiern, behaupten mögen, berufen sie sich sonderlich auf folgendes: 1) Der Sabbath sei schon vor der Sünde der ersten Menschen im Garten Eden gesetzlich verordnet gewesen, laut 1 Mos. 2, 2. Antwort: Das ist nicht erwiesen. Der Beschluß der allgemeinsten Schöpfungsgeschichte, dazu die drei ersten Verse des zweiten Kapitels noch gehören, und von da an erst die besondere Geschichte der Schöpfung und des ersten Zustandes der Menschen, Kap. 2, 3. vorgenommen wird, kann den Sabbath zum voraus (per prolepsin) erwähnen, weil er den ersten Menschen gleich darauf, ehe sie aus dem Garten ausgeboten, und gar ausgetrieben wurden, verordnet wurde.*) Da diese Auslegung viele gleichmäßige Exempel in den Büchern Mosis für sich hat, und unsere Gegner sie wenigstens als eben so möglich einräumen müssen; so dürfen sie um einer nichts entscheidenden Stelle willen die klaren Stellen, z. E. Col. 2, 16. 17. nicht einschränken. 2) Die Patriarchen, vor dem Gesetz, das ist, vor der Sinaitischen Bundesstiftung, haben den Sabbath schon gehabt, daher auch die Abtheilung der Zeit in Wochen unter allen (??) Völkern kommt; er gehört also nicht zu den eigenen Gesetzen der Juden, daher er denn ein allgemein verbindliches positives Gesetz eben so sein wird, wie er vor dem mosaischen Gesetz schon gewesen. Antwort: Das letztere folgt nicht aus dem erstern. Die ältesten Geschlechter, ehe Israel Gottes abgesondertes Volk geworden, und hernach den Weltvölkern entgegengesetzt wird, haben mehrere Ceremonialgesetze gehabt. Von Opfern lehren es die Geschichte, wie auch von mehrern Exempeln, z. E. vom Blutessen, von reinen und unreinen Thieren, und es wird auch allgemein bezeuget, 1 Mos. 26, 5. Ein solches Gesetz war allerdings auch der Sabbath, daher er, weil er in der ägyptischen Dienstbarkeit in Verfall gekommen war, gleich wieder eingeschärft ward, als sie die Speise vom Himmel bekommen sollten, da sie noch auf dem Wege nach dem Berge Sinai waren, 2 Mos. 16, 22—30. 3) Von der Sabbathfeier würden zwei Ursachen angegeben, die eine, nehmlich das Andenken der Ausführung aus der Knechtschaft in Aegypten, passe nur auf die Jsraeliten, die andere aber, nehmlich das Gedächtniß der Schöpfung, gehöre für alle Zeiten, und deswegen verbinde uns in so weit das dritte Gebot auch noch jetzt. Antwort: Es ist mit allen Ceremonialgesetzen so, daß der Zweck derselben eine allgemeine Wahrheit, oder das auf ewig errichtete Reich Gottes in seinem Christo, ist. Denn sie verordnen unmittelbar Vorbilder und Gedenkzeichen davon, oder dienen mittelbar, die vorbildliche Haushaltung Gottes mit den Israeliten sicher zu stellen. Die wesentlichen *) Mit mehrern ist hiervon gehandelt in meiner Abhandlung „von der Seelengefahr derer, so den Sonntag nicht heiligen,“ in meiner „Sammlung geistlicher Abhandlungen.“ Leipzig bei Dyk. 1753. S. 235—243. (Crusius.)