# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S342 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 342 Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. stalten, wie der Leib zum Schatten verhält. Es wäre eine willkürliche Einschränkung des allgemeinen Satzes Pauli, wenn man seine Worte nicht vom Sabbath überhaupt, sondern nur von der Bestimmung der Feier desselben auf den siebenten Wochentag, verstehen wollte. So lange nicht erwiesen ist, daß im dritten Gebot außer der Feier des Sabbaths auch noch für beständig die Feier eines unter sieben Tagen geboten sei, so macht man petitionem principii, man nimmt zum voraus an, was erwiesen werden sollte. Folglich hat man kein Recht, die Allgemeinheit des Spruchs einzuschränken. Nach dieser Stelle, welche die bestimmteste ist, sind auch die andern zu verstehen, wo nicht eben das Wort Sabbath ausdrücklich steht, aber doch der Sabbath unter das mit gehört, was als etwas, das im N. T. nicht mehr verbindet, angegeben ist. Gal. 4, 10. 11., Röm. 14, 5. 6. Eben das hat der HErr JEsus selbst deutlich genug zu verstehen gegeben, so weit es seine Zuhörer damals ertragen mochten, Matth. 12, 1—8., vgl. Marc. 2, 23., Luc. 6, 1 f. Denn er macht die Einleitung von Exempeln, welche die Juden billigten. Sie gehören aber offenbar zum Ceremonialgesetz, nehmlich daß David im Nothfall von den Schaubroden aß, und daß die Arbeit der Priester beim Ausschlachten der Opfer im Tempel den Sabbath doch nicht verletze; und wie konnte er nun die Deutung auf den Sabbath davon machen, wenn nicht auch dieser ein Theil des Ceremonialgesetzes war, wenigstens in dem Stück, wo die Pharisäer die Jünger Christi eines Sabbathsbruchs beschuldigten? Hierzu setzt er aber sogleich, daß sie vielmehr des sittlichen Gesetzes von der Liebe hätten eingedenk sein sollen, und versichert, daß er selbst Herr auch des Sabbaths sei. Da er nun sonst versichert, daß er nichts von den Büchern Mosis oder der Propheten auflösen werde, sondern gekommen sei, um alles darinnen geschriebene zu erfüllen, so muß der Sabbath, wie die Opfer, eine Bedeutung gehabt haben, welcher im N. T. eine Realität entspricht, durch deren Darstellung die Anordnung des Sabbaths nicht aufgelöset, nicht für ungöttlich oder verächtlich erklärt, sondern erfüllet, und was er anzeigen sollte, geleistet wird. Marcus führt noch an V. 27., daß der HErr auch das dazu gesagt hat, der Sabbath sei um des Menschen willen worden, nicht der Mensch um des Sabbaths willen. Dieser Grund bringt mit sich, daß der Sabbath entweder gar nicht zu den nothwendigen Pflichten gehört, oder von diesen nur eine Verbindlichkeit im N. T. hat, wiefern er ein Mittel für sie ist, und über diese Ursache nicht ausgedehnt werden solle, damit er nicht wider die nothwendige Pflicht der Liebe des Nächsten streite. Von der Tugend, wiefern man darunter die wesentlichen und ganz nothwendigen Pflichten versteht, würde man nicht sagen können, die Tugend sei um des Menschen willen worden, und nicht der Mensch um der Tugend willen. Denn der Mensch ist allerdings um der Tugend willen, daß er den Willen Gottes freiwillig thue, und hernach die angenehmsten Folgen davon genieße. Diejenigen, welche im dritten Gebote zweierlei positives Gesetz finden wollen, ein besonderes für Israel bis auf Christum, und ein immer bleibendes für alle Zeiten, können aus keinem biblischen