# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S341 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. 341 und doch dauert er deswegen im N. T. nicht fort; sonst würden auch die Neumonden beizubehalten sein.“ Endlich schreibt Dr. Christian Aug. Crusius, Prof. zu Leipzig (†1775) in seiner „Moraltheologie“ höchst gründlich, wie folgt: „Die Feier des Sonntags vornehmlich, und hiernächst der öffentlich und rechtmäßig angeordneten Festtage oder Bettage. Was den Sonntag anlangt, so ist bei Christen darüber kein Zweifel, daß man verbunden sei denselben zu feiern, wie auch daß die Feier desselben darinnen bestehen müsse, daß man von seiner gewöhnlichen Arbeit ablasse, und ihn dem Gottesdienste widme. Ueber den Grund der Verbindlichkeit aber, ob dieselbe eine bloß moralische sei, welche aus den Bedürfnissen der einzelnen Personen und der ganzen Kirche, und aus der Natur der Religion, der Liebe Gottes und des Nächsten, fließet, oder ob ein positives göttliches Gesetz dazu da sei, nehmlich ob das dritte Gebot, das ist der dritte Satz der Rede vom Himmel, welche sich bei der Sinaitischen Bundesstiftung hören ließ, dazu verbinde, darüber sind auch unter den Unsrigen die Meinungen getheilt. Luther und seine Mitarbeiter und dessen Nachfolger in den nächsten Zeiten waren für das erste, nehmlich für die bloß moralische in der Natur der Religion, und Bildung und Uebung derselben nach dem göttlichen Worte, liegende Verbindlichkeit zur Feier des Sonntags und der Feiertage. Hernach haben viele in dem dritten Gebote zweierlei Verbindlichkeit unterschieden, eine, welche nur für die Jsraeliten gehörte, und auch eine, welche ein positives göttliches Gesetz für alle Zeiten sei. Es soll im dritten Gebote ein Theil ceremonialisch sein, dessen Verbindlichkeit im N. T. wegfalle, und ein Theil ein allgemeines Positivgesetz, welcher zum unveränderlich obliegenden Sittengesetz gehöre. Das Gebot den siebenten Tag und mit der den Jsraeliten vorgeschriebenen Strenge zu feiern, soll das ceremonialische im dritten Gebote sein. Das allgemeine positive Gesetz aber soll darinnen bestehen, daß einer unter den sieben Tagen der Woche gefeiert werden soll, wozu aber die Apostel nicht den letzten, sondern den ersten Tag der Woche, als den Tag der Auferstehung Christi, und des völligen Anbruchs des Neuen Testaments, angeordnet hätten. Diese Frage muß sorgfältig untersucht und vorsichtig entschieden werden. Die Unterscheidung zweier Gebote im dritten Satz des Dekalogus, deren eines den siebenten Tag auf eine Zeit, das andere aber einen unter sieben auf immer, zu feiern gebiete, ist unerweislich. Das dritte Gebot handelt vom Sabbath, nicht von einem unter sieben, sondern vom siebenten Tage, wie es aus dem Sprachgebrauch und dem beigesetzten Artikel unleugbar ist. Zum Sabbath aber sind wir im N. T. nicht mehr verbunden. Man merke hiervon zuvörderst die ganz klare Entscheidung des Apostels Paulus Col. 2, 16.: So soll nun niemand euch richten wegen Essens oder Trinkens, oder im Fall eines Festes oder Neumondens oder Sabbaths, welche sind ein Schatten des Künftigen, der Leib aber ist Christi, das ist, in Christo ist die Sache selbst, welche sich zu jenen An-