# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S339 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. 339 Fecht damals unter den orthodoxen Theologen als unerbittlicher Verfechter der innern Lehre stand, um so größer war die Verlegenheit, in welche durch diese Schrift nicht nur die Pietisten, sondern auch die Orthodoxen gesetzt wurden. Löscher suchte Fecht auf die zarteste Weise zur Retractation zu bewegen (vgl. die Unsch. Nachr. Jahrg. 1703 u. 1706), allein Fecht schrieb zwar wider Samuel Stryk und Thomasius in Halle, die das Kind mit dem Bade ausschütten wollten und nicht nur für die Wahrung der christlichen Freiheit im Puncte vom Sabbath, sondern auch gegen die Sonntagsfeier selbst geschrieben hatten, aber rechtfertigte die von ihm dargelegte Lehre zugleich entschieden gegen Löscher, namentlich in seiner Vorrede zu Dorscheus' Auslegung der vier Evangelisten und in seiner Philocalia sacra von 1708. Leider besitzen wir Fecht's Schediasmata sacra nicht. Wir müssen uns daher damit begnügen, unseren Lesern den Auszug aus der betreffenden Exercitatio mitzutheilen, welchen wir in den Actis Eruditorum vom J. 1688 davon finden. Derselbe ist in deutscher Uebersetzung folgender: „Die dritte der Exercitationen enthält einen aus der Augsb. Conf. und den übrigen symbol. BB. wiederholten Abriß der Lehre vom Sabbath. Hier hat der Autor zu vertheidigen sich vorgenommen: „„Daß der wöchentliche Sabbath der Christen weder in Betreff des Tages, noch in Betreff der Ruhe des Tages auf irgend eine Weise moralisch genannt werden könne oder solle, sondern an sich lediglich ein adiaphorer und freier Ritus sei.““ Indessen verbleibe das Morale des 3. Gebotes, daß man schuldig sei, zu irgend einer Zeit, welches dieselbe auch sein möge, zum öffentlichen Gottesdienst sich zu versammeln, und dabei Gott und göttliche Dinge zu lehren, zu lernen und zu preisen und damit Gott einen geistlichen Cultus zu leisten, und, damit man dieses könne, bis der Gottesdienst vollendet sei, von den gewöhnlichen Arbeiten zu ruhen. Er hält dafür, daß diese Meinung nicht nur mit dem 3. Gebot des Dekalogs und dessem wahrem Sinne, wie derselbe von Luther sowohl im kleinen, als im großen Katechismus erklärt ist, auf's beste übereinstimme, sondern auch in einträchtigem und beständigem Consens von den allermeisten alten Lehrern der luth. Kirche gelehrt und vertheidigt worden sei. Gegen das Ende der Dissertation erinnert er endlich, daß diese Lehre von der Adiaphorie des wöchentlichen Sabbaths weder den Dekalog verstümmle durch Abthuung eines Gebotes, noch den Schwachen ein Aergerniß gebe, noch zur Freiheit am Sabbath beliebig zu arbeiten und zur Entheiligung desselben den Weg öffne, noch auf irgend eine Weise den Fleiß der Gottseligkeit hemme oder die Andacht in der Feier der Feste verringere.“ (L. c. p. 504. 505.) Zwar kann Fecht als Zeuge für die ursprünglich lutherische Lehre vom Sonntag auch im 18. Jahrhundert angesehen werden, da derselbe diese Lehre bis an seinen Tod 1716 vertreten hat, doch wollen wir auch aus diesem Jahrhundert noch einige hier reden lassen. So schreibt u. A. der ausgezeichnete Leipziger luth. Theolog und Exeget Gottfried Olearius (†1716) in seinen vortrefflichen Observationes sacræ ad ev. Mat-