# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S338 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 338 Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. öffentliche Zusammenrufung und Erweckung zum Himmlischen vielmehr fleißig zu geschehen hat, als hinauszuschieben ist, weil dies ein Theil des durch ein ausdrückliches Wort eingesetzten Gottesdienstes ist. Obgleich daher kein gewisser Tag gefordert wird, so wird doch eine hinreichende Zeit verlangt.“ (L. c. § 200. 201.) So schreibt ferner Conrad Dietrich (†1639) in seinem großen Katechismus (Institutiones catecheticae): „Woher kommt es, daß du auch von diesem (dritten) Gebot nicht alle Worte nach den Sylben, welche Exod. 20, 8. sich finden, hersagst? Weil das meiste ceremoniell und vorbildlich ist, was die Christen im N. T. nicht verbindet, sondern allein die Juden angeht. Was ist dieses? Es betrifft dies namentlich drei Stücke: 1. den Umstand des siebenten Tages; 2. den Umstand, daß man kein Werk thun solle, 3. den Umstand von der Heiligung des Sabbathtages... Ist also der Sabbath für uns völlig aufgehoben? Keineswegs; denn nur der Umstand des siebenten Tages ist aufgehoben; indessen bleibt dieses Morale, welches uns alle verbindet, nehmlich daß irgend eine Zeit dem Gottesdienst zu widmen sei. Jedoch sind wir nicht nothwendiger Weise an einen gewissen Tag gebunden, sei es nun der Sonntag, oder Donnerstag, oder Mittwoch, oder welcher andere es sein mag, sondern es ist dieses der christlichen Freiheit überlassen. So kamen die Apostel oft am Sabbathtage zusammen und beobachteten noch nach christlicher Freiheit den gesetzlichen Unterschied, Röm. 14, 5. Als aber von falschen Aposteln darauf als etwas zum Heil Nothwendiges gedrungen wurde, Gal. 2, 4., wählten sie den ersten Wochentag, nehmlich den Sonntag. Apost. 20, 7. 1 Cor. 16, 2. Offb. 1, 10. Aber warum ist der Umstand, daß man kein Werk thun solle, ceremoniell und warum verbindet er uns nicht? Weil 1. das Feiern vom Werk am Sabbath zum Gedächtniß der Ausführung des Volkes aus der ägyptischen Dienstbarkeit in die Ruhe des Landes Canaan eingesetzt ist, Deut. 5, 16. Ebr, 4, 3. aus Ps. 94, 11. Daher denn auch 2. im N. T. keine Wiederholung desselben Gebotes: Da sollst du kein Werk thun ꝛc. sich findet. Weil auch 3. Christus selbst dieses Stück des Gesetzes nicht genau beobachtet hat, noch 4. die Apostel dasselbe beobachtet haben. Daher sind auch wir zu diesen ceremoniellen Umständen nicht verpflichtet. Haben wir also am Tage des HErrn von keinem Werke zu feiern? Dem ist keineswegs so; denn das Morale verbindet alle, daß nehmlich von solchen Werken zu feiern sei, durch die das Kirchenamt und der Gottesdienst gehindert wird, wenn nicht entweder die Noth dazu dringt, oder die Gottseligkeit es räth, oder die christliche Liebe es gebietet.“ (Ad tertium praeceptum.) Besonders ausführlich hat Johann Fecht, der berühmte Rostocker Theolog (†1716), die lutherische Lehre vom Sonntag dargestellt und vertheidigt in einer Schrift, die den Titel hat: Schediasmata sacra seu exercitationum singularium liber, welche 1688 in Frankfurt erschien. Je höher