# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S335 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. 335 gung offenbar auf jeden einzelnen siebenten Wochentag. Endlich kommt er dahin, daß er sagt, moralisch und für immer geltend sei, daß bei dem Zählen der Tage der siebente berechnet werde und daß, von welchem Tage an man zu rechnen anfangen möge, der Tag, welcher der Ordnung und Zahl nach der siebente ist, gefeiert wer⸗ den müsse; weil Gott in sechs Tagen Himmel und Erde schuf. Auch die Scholastiker disputiren, als ob der Sabbath nicht sowohl abgeschafft, als verlegt sei. Denn sie sagen: wie die Juden zu dem siebenten Tage verbunden gewesen seien, so seien wir zu dem ersten, welcher der Tag des HErrn heiße, durch dieselbe Gewissensverbindlich⸗ keit des dritten Gebotes verbunden. Und daher wird ausdrücklich geboten, daß alle Tage des HErrn von Abend zu Abend zu feiern seien, wie von den Juden der Sabbath. Und zwar disputiren sie von den Barbierern, welche oft Abends vor dem Sonntag bis tief in die Nacht ihre Arbeiten verziehen, und sagen, daß sie dazu zu veranlassen seien, davon abzulassen; doch seien sie keiner Todsünde zu beschuldigen, wenn sie hernach das Fest länger ausdehnten, so daß sie vierundzwanzig Stunden feierten; gleich als ob es ein Moralge⸗ bot wäre, vierundzwanzig Stunden hindurch zu feiern. Aber dieses streitet offenbar mit Paulus Gal. 4, 10., Col. 2, 16., welcher sagt, der Sabbath sei so abgeschafft, daß wir nicht an einen bestimmten Tag gebunden sind in Rücksicht auf die Siebenzahl. Wie auch Jesajas geweissagt hat Cap. 60, 23.: Es wird ein Sabbath nach dem andern sein. Es ist also nicht eine gesetzliche Nothwendigkeit im N. T., die Siebenzahl zu beobachten. . . . . Es folgt auch nicht: die Beobachtung des Sabbaths war vor dem Gesetz Mosis eingesetzt, also ist sie moralisch und für immer geltend. Sonst würden uns die Opfer und die Beschneidung auch im N. T. verbinden. Sondern jene ganze Zeit bis zur Ankunft des Messias war die Zeit der Schatten, der Zeichen, der Zucht ꝛc. auch vor dem Gesetze Mosis. Jener Umstand des siebenten Tages ist daher jetzt aufgehoben, so daß wir alle Tage gleich halten. Röm. 14, 5. Nicht aber so, als ob der siebente Tag, welcher vorher geheiligt war, nun verflucht wäre, so daß es nicht erlaubt wäre, an demselben zu ruhen und kirchliche Versammlungen zu halten; wie denn einige Summisten alberner Weise vorgeben, am Sabbath dürfe man nicht von der Arbeit ruhen, damit man nicht judaisire. Denn die Apostel kamen oft am Sabbath zusammen, lehrten u. dgl., und Röm. 14, 5. sagt Paulus klar, daß die Apostel Anfangs nicht dagegen waren, daß man den gesetzlichen Unterschied der Tage beibehielt, nicht aus Gesetzes⸗Nothwen⸗ digkeit, sondern in freier Beobachtung. Und darum hielten sie zuerst ihre Versammlungen am Sabbath. Hernach aber, als man nach Gal. 2, 4. dar⸗ auf drang, es sei nothwendig, die Heiligung des dritten Gebotes dürfe und könne an keinem andern Tage geschehen und die, welche den Sabbathtag nicht hielten, sündigten zum Tode: da hielten die Apostel und Christen, um nicht nur mit Wort, sondern auch durch Gebrauch und That die christliche Freiheit zu zeigen, ihre Zusammenkünfte nicht am Sabbathtage, damit es