# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S333 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. 333 sten sind freie Herren über Tage und Zeit zu setzen, wie sie wollen, oder wie es ihnen eben ist. Denn Christus hat alles frei gemacht, da er Mosen auf⸗ gehaben hat, ohn daß wirs wollen lassen bleiben, wie es itzt gehet, weil da kein Fahr, Irrthum, Sünde noch Ketzerei ist, und ohn Noth, oder aus eige⸗ ner, einzeler Durst nichts ändern wollen, um der Andern willen, die gleich mit uns an solchen Ostern hangen. Denn wir ohn Ostern und Pfingsten, ohn Sonntag und Freitag wissen selig zu werden, und um der Ostern, Pfingsten, Sonntag, Freitag willen nicht können verdammt werden, wie uns St. Paulus lehret.“ (Ib. XXIV, 275.) *) Indem wir den Redactor der Augsb. Conf., Melanchthon, über⸗ gehen, lassen wir nun ein Zeugniß von Brenz folgen, welcher in seinem lateinischen Katechismus u. A. Folgendes schreibt: „Weil nach Christi Ankunft die Kenntniß von dem Anfange der Welt hinreichend durch das Evangelium Christi bestätigt und die Verheißung von Christo erfüllt ist, da⸗ her sind die Christen zur Haltung des mosaischen Sabbaths nicht verbunden. Daher Paulus an die Col. 2. schreibt: So lasset nun niemand euch Gewis⸗ sen machen ꝛc. Das andere Stück in diesem Gebote ist etwas Moralisches und Natürliches. Denn die Natur selbst erinnert uns, daß wir die Erkennt⸗ niß Gottes, den wir verehren und anbeten, in uns selbst bewahren und auf unsre Nachkommen fortpflanzen sollen. Die Bewahrung und Fortpflanzung der Erkenntniß Gottes geschieht aber durch die Lehre des Wortes Gottes. Damit aber die einen die anderen Gottes Wort lehren mögen, so ist das Zu⸗ sammenkommen und eine bestimmte Zeit des Zusammenkommens nöthig. Darum gebietet es die Sache selbst, daß man einen gewissen Tag bestimme, an welchem man zum Lehren und Lernen des Wortes Gottes und zur Ver⸗ richtung der von Gott eingesetzten heiligen Handlungen sich versammle. Es wäre aber unsern Vorfahren erlaubt gewesen, den Sabbath beizubehalten, aber es gibt gute Ursachen, warum sie den Sabbath nicht für den öffentlichen und feierlichen Festtag in der Christenheit anerkannt haben. Es wäre auch erlaubt gewesen, den zweiten, oder dritten, oder vierten, oder auch neunten oder zehnten Tag zum öf⸗ *) Zwar will Löscher alle diese unwidersprechlichen Zeugnisse Luthers dafür, daß der Sonntag und überhaupt kein siebenter Tag in der Woche im Neuen Testamente von Gott zu einem Feiertage gesetzlich verordnet ist, durch das, was Luther zu Gen. 2, 3. schreibt, für widerrufen erklären, indem er darauf hinweist, dieser Commentar sei Luthers Schwanen⸗ gesang gewesen. Allein erstlich ist jener Theil des Commentars schon vom Jahre 1536, daher er nicht aufheben kann, was Luther, wie wir oben angeführt haben, 1538 und 1539 geschrieben hat; zum andern sagt auch Luther in jener Stelle ausdrücklich: „Mose aber schweiget hier von dem Menschen stille, und saget nicht, daß der Sabbath dem Menschen geboten sei.“ (S. Hall. Ausg. I, 141.) Das ist es aber, um was es sich handelt; nicht ob der Sabbath vor Moses gehalten worden, sondern ob die Hal⸗ tung desselben vor Moses durch ein göttliches Gebot geboten gewesen sei. Wenn aber Luther im Folgenden schreibt: „Ob nun wohl der Mensch Gottes Erkenntniß durch die Sünde verloren hat, so hat doch Gott das Gebot, vom Sabbath zu heiligen, wollen bleiben lassen“ ꝛc., so bezieht sich Luther damit ganz offenbar auf die Kirche des Alten Bundes.