# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1864_S323 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Lehre der lutherischen Kirche vom Sonntag. 323 mands sagt, daß das Weib Sünde thue, die mit bloßem Haupt ohn Aergernis der Leute ausgeht. Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Dann die es da⸗ für achten, daß die Ordnung vom Sonntag für den Sabbath als nöthig aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die heilige Schrift hat den Sabbath abgethan und lehret, daß alle Ceremonien des alten Gesetzes nach Eröffnung des Evangelions mögen nachgelassen werden, und dennoch, weil vonnöthen gewest ist einen gewissen Tag zu verordnen, auf daß das Volk wüßte, wann es zusammenkommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser Veränderung desto mehr Gefallens und Willens gehabt, damit die Leut ein Exempel hätten der christlichen Freiheit, daß man wüßte, daß weder die Haltung des Sabbaths noch eines andern Tags vonnöthen sei. Es sind viel unrichtige Disputation von der Verwandlung des Gesetzes, von den Ceremonien des neuen Testaments, von der Verände⸗ rung des Sabbaths, welche alle entsprungen sind aus falscher und irriger Meinung, als müßte man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder jüdischen Gottesdienst gemäß wäre, und als sollt Christus den Aposteln und Bischöfen befohlen haben neue Ceremonien zu erdenken, die zur Seligkeit nöthig wären. Dieselben Irrthum haben sich in die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehret und geprediget hat. Etliche disputiren also vom Sonntag, daß man ihn halten müsse, wiewohl nicht aus göttlichen Rechten; (non quidem juris divini esse, sed quasi juris divini, d. i. aber doch gewissermaßen aus göttlichem Rechte) stellen Form und Maaß, wiefern man am Feiertag arbeiten mag. Was sind aber solche Disputationes anders, denn Fallstrick des Gewissens? Denn wiewohl sie sich unterstehen menschliche Aufsätze zu lindern und epiiciren, so kann man doch keine ἐπιείκειαν oder Linderung treffen, so lang die Meinung stehet und bleibet, als sollten sie vonnöthen sein. Nu muß dieselbig Meinung bleiben, wenn man nichts weiß von der Gerechtigkeit des Glaubens und von der christlichen Freiheit. Ferner heißt es im großen Katechismus Luthers in der Ausle⸗ gung des 3. Gebotes also: „Feiertag haben wir genennet nach dem ebräi⸗ schen Wörtlein Sabbath, welches eigentlich heißet feiren, das ist, müßig stehen von der Arbeit, daher wir pflegen zu sagen, Feierabend machen oder heiligen Abend geben. Nu hat Gott im alten Testament den siebenten Tag ausgesondert und aufgesetzt zu feiren, und geboten, denselbigen für allen an⸗ dern heilig zu halten, und dieser äußerlichen Feier nach ist dies Gebot alleine den Jüden gestellet, daß sie sollten von groben Werken stille stehen und ruhen, auf daß sich beide Mensch und Vieh wieder erholeten und nicht von steter Arbeit geschwä⸗