# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S316 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 316 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Grundsätze vortrug, so kam es zu einem Riß in der Gemeinde, und ohne den lutherischen Namen aufzugeben, gründete Stegmann mit 70 Gliedern eine neue Gemeinde. Die alte Gemeinde von 800 bis 1000 Gliedern wandte sich nun auf den Rath des Missionssuperin⸗ tendenten Hardeland wieder nach Hannover, und erhielt von daher 1851 den Pastor Parisius, von dem die Gemeinde so erbaut war, daß sie ein besonderes Danksagungs⸗ schreiben nach Hannover sandte. Parisius fand hier ein Kirchenwesen vor, das seine Eigenthümlichkeiten hatte. Die öffent⸗ lichen Bekenntnißschriften, worauf die Prediger verpflichtet werden, sind die lutherischen mit Einschluß der Concordienformel. Dagegen hat der Gottesdienst die reformirte Gestalt. Kein Altar, sondern eine weiße gedeckte Tafel mit Brod statt der Oblaten beim Abendmahl. Bei den Taufen wird das Formular von der Kanzel gesprochen, und dann die Taufe selbst am Taufbecken vollzogen. Beim öffentlichen Gottesdienst geht der Prediger auf die Kanzel, setzt sich daselbst nieder, spricht nach Beendigung des Gesanges den apostolischen Gruß, liest ein Capitel aus der Bibel vor, hält ein Gebet, und giebt dann den nächsten Gesang an, den er zugleich vorliest. Dann Predigt, Kirchengebet, Gesang und Segen. Parisius versuchte einige Aenderungen, damit er wenigstens nicht von der Kanzel herab zu taufen und zu trauen brauchte. Indessen gerade in den Aeußerlichkeiten, die greifbar sind und ins Auge fallen, pflegen viele zäher und empfindlicher zu sein als in der Lehre. Parisius machte mancherlei Erfahrungen, die ihn im Jan. 1861 zu dem Entschlusse brachten, seinen Dienst aufzugeben. Da nun zeigte es sich, daß sein ruhiges und festes Wirken nicht vergeb⸗ lich gewesen war. Ein bedeutender Theil der Gemeinde, vorzüglich die gebornen Deutschen, sammelten sich um ihn, und bildeten vorläufig eine eigene Gemeinde, bis die Zustände in der Hauptkirche sich ändern würden. Dem Gottesdienst wurde fortan die Kalenberger Kirchen⸗ ordnung zu Grunde gelegt. Die neue Gemeinde zählt etwa 1000 Seelen, und um nicht vereinzelt zu sein, hat sie sich unter das Regiment und die Aufsicht des Consistoriums zu Hannover gestellt, welches zu⸗ gleich die Predigerstelle besetzt und im Nothfalle den Prediger entsetzt. Der Consistorialer⸗ laß darüber ist um Ostern 1862 von der Kanzel verlesen. Die Gemeinde hat ihre eigene Schule, an welcher der Hannoveraner Klüver stand, der aber von einer lutherischen Ge⸗ meinde in Kaffraria zum Pastor berufen ist. In dieser Schule wollte man den hannover⸗ schen neuen Katechismus einführen. Ist das geschehen, so hat er nach seiner Verwerfung im Vaterlande ein neues Vaterland im Auslande an drei Orten wiedergefunden, in der El⸗ berfelder Petrigemeinde, in Africa und in Ostindien. Wiedergeburt durch die Taufe. Der Evangelist berichtet: „Spurgeon in London, der berufene Baptistenprediger, hat sich in eine große Ungelegenheit gebracht, indem er erklärt hat, daß die Prediger der Episcopalkirche, welche nicht an die Wirkung der Wiedergeburt durch die Taufe glauben und doch die Bekenntnißschriften der Episcopalkirche unterzeichnen, nicht ehrlich handeln und daß ehrliche Leute sich nicht mit ihnen abgeben soll⸗ ten.“ — Möchten sich auch dieses unsere Afterlutheraner merken, welche jene Lehre eben⸗ falls verleugnen, obgleich die lutherische Kirche in ihren Symbolen noch viel entschiedener die Taufe als ein Mittel der Wiedergeburt darstellt, als die Episkopalkirche. Hrn. Pf. Löhe's Urtheil über die americanische General⸗ synode. Nachdem derselbe eine Notiz über letztere Synode aus dem „Lutheraner“ in den „kirchlichen Mittheilungen“ vom Juli 1864 mitgetheilt, setzt er hinzu: „Dazu bemer⸗ ken wir für Leser, welche der amerikanischen kirchlichen Verhältnisse weniger kundig sind, daß die amerikanische luth. Generalsynode fast den ganzen östlichen und somit den bevölkertsten Theil von Amerika befaßt. Sie ist trotz des Namens lutherisch doch uniert und zwar mehr, als irgend eine Kirchengemeinschaft z. B. in Deutschland ist, weil dort sich nicht allein reformirtes, sondern auch sectirerisches (methodistisches) Wesen aller Art eingemischt hat. Es ist eine Union aus Nützlichkeitsgründen, eine Union der Verhältnisse, da es be⸗ quemer ist, daß die verschiedenen Kirchenparteien eines Ortes sich durch einen gemeinsamen Pastor bedienen lassen, als daß jeder einen besondern aufstellt, auch zu einer Zeit entstanden, wo man die Bedeutung der Confession noch nicht wieder zu würdigen verstand. — Doch sind