# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S312 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 312 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. keine anderen neuen Gebete nach meinem Dafürhalten nothwendig sind. Sie, als ein militärischer Befehlshaber, urtheilen indessen ganz anders. Nach Ihrer Meinung entsprechen nämlich unsere Gebete ihrem Zwecke nicht und Sie befehlen mir, als dem Bischof, daher, an ihrer Stelle neue und andere Gebete einzuführen, die Ihnen, dem militärischen Befehlshaber, zusagen und passend erscheinen oder mit anderen Worten, Sie, der militärische Befehlshaber, versetzen sich an die Stelle der kirchlichen Behörde und versuchen diese zu Ihrem unterthänigen Diener zu machen. Würde ich dies ruhig und ohne Widerspruch geschehen lassen, so würde ich damit einen sehr gefährlichen Grundsatz anerkennen und einen noch weit schlimmeren Präcedenzfall für die Zukunft aufstellen. Pflicht und Gewissen gebieten mir deshalb, gegen Ihr Verfahren der Kirche gegenüber ein für allemal ernstlichen Protest einzulegen, und damit die Rechte der Kirche zu wahren und ihre Freiheit aufrecht zu erhalten. Diese Freiheit der Kirche, wenigstens ihre eigenen, inneren Angelegenheiten selbst und ohne irgendwelche Einmischung von Außen zu verwalten, ist auch zu allen Zeiten von dem Staate anerkannt worden. Es ist nicht nöthig, daß ich mich hier auf die betreffenden Artikel in der Constitution der Ver. Staaten berufe, welche sich in Rücksicht auf diesen Punct klar und deutlich ausspricht. Wenn Sie im Namen der bürgerlichen oder militärischen Regierung von uns verlangen, daß wir unsern Gottesdienst oder unsere Gebetsformeln ändern, so ist unser Verhalten durch den göttlichen Schöpfer von Kirche und Staat klar und unzweideutig vorgeschrieben, und darauf wollen wir mit Gottes Hülfe beharren — auf dem Gebote nämlich: „„Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.““ Methodisten⸗Schwindelei. Um den hie und da im Erlöschen begriffenen Kriegsfanatismus wieder zu schüren und die erwachende Sehnsucht nach den Segnungen des Friedens im Entstehen zu ersticken, schwindelt der „christliche (?) Apologete“ vom 26. Sept. d. J. seinen Lesern unter Anderem Folgendes vor: „In dem gegenwärtigen Kampfe handelt es sich um Grundprincipien, ob die christliche Civilisation oder die Barbarei, ob eine freie Volksregierung oder der aristokratische Absolutismus triumphiren sollen.“ — Wie wir den gegenwärtigen greulichen Krieg niemand anders, als den hiesigen abolitionistischen Secten zu danken haben, so wollen sie auch die Ehre haben, die Ursache der Fortsetzung dieses Krieges zu sein. O wie furchtbar lehrt es uns doch Gott jetzt, welche Früchte zeitlichen und ewigen Verderbens falsche Lehre, Sectirerei und religiöser Fanatismus über ganze Völker bringt. Die „lutherische“ Wisconsin⸗Synode ist eine unirte Gemeinschaft; denn sie nimmt unter andern auch Prediger an von dem unirten Ober⸗Kirchenrath in Preußen, und läßt diese Prediger vom unirten preußischen Consistorium, vorher, ehe sie von Gemeinden berusen sind, gegen alle gesunde biblische, lutherische Lehre und Praxis, ordiniren. Diese unirt ordinirten preußischen Prediger bedienen dann „fünf bis sechs Jahre“ die lutherischen Gemeinden der Wisconsin⸗Synode und kehren darauf nach der heimischen unirten Kirche zurück, um als königlich preußische unirte Pfarrer weiter zu amtiren. So werden die armen lutherischen Gemeinden der Wisconsin⸗Synode von ihrer Synode mit „lutherischen“ Predigern versehen, d. h. hinter das Licht geführt und betrogen. Ob wohl besonders Pastor Harms zu Hermannsburg die Ehrlichkeit dieser lutherischen (?) Synode und ihres Präsidenten, des Pastor Bading, durchschauen und Freude daran haben wird? Wir wissen es aus Pastor Harms' eigenem Munde, daß derselbe keinen unirten preußischen Prediger zum heiligen Abendmahl zuläßt; er muß es daher für ebenso unlutherisch als gewissenlos erachten, daß eine lutherisch sein wollende Synode solche Prediger in lutherischen Gemeinden zum Amte zuläßt. — In dem „Aufrufe“ der unirten „Berliner Gesellschaft für die deutsch⸗evangelische Mission in America“ heißt es also: „Die einzelnen Consistorien ertheilen im Einverständnisse mit dem hochwürdigen Ober⸗Kirchenrathe in dankenswerthester Bereitwilligkeit unsern Sendboten vor ihrer Abreise die Ordination zum Predigtamt, und behalten ihnen gegen Nachweis einer tadellosen Amtsführung von fünf bis sechs Jahren die Anstellung in ihrer Heimaths⸗Provinz vor. Durch jährlich einzureichende Berichte an das betreffende Consistorium wird der Zusammenhang mit der heimischen Kirche aufrecht erhalten.