# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S306 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 306 Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. Im Namen JEsu. Wir unterzeichneten lutherischen von unserer früheren Verbindung mit dem Oberkirchenkolleg. zu Breslau abgetretenen und zu einer besonderen Synode vereinigten Pastoren bezeugen hiemit öffentlich vor Gott und Jedermann wie folgt: Der gemeinsame Grund unseres Synodalverbandes ist das Wort Gottes alten und neuen Testaments wie solches in den Symbolen der evangelisch⸗lutherischen Kirche, nämlich 1. den drei alten Symbolen; 2. der unveränderten augsburgischen Confession und derselben Apologie; 3. den beiden Katechismen Luthers; 4. den schmalkaldischen Artikeln; 5. der Concordienformel lauter und rein bekannt ist. Nach der Norm dieses Bekenntnisses der lutherischen Kirche unser Predigtamt zu führen, sind wir von unsern Gemeinden ordnungsmäßig berusen und haben es eidlich gelobt und versprochen. Wir bestätigen und wiederholen solches unser Gelöbniß und Versprechen hiemit öffentlich: Als eine freie lutherische Synode wollen wir nicht frei sein von der Regel und Norm des göttlichen Worts für Glauben und Leben, noch auch von menschlicher, staatlicher und kirchlicher Ordnung, sondern unsre und unsrer Gemeinden evangelische Freiheit, die wir in Christo haben, gegenüber papistischer Irrlehre und Tyrannei, gewahrt wissen. So bezeugen wir auch hiemit öffentlich, daß wir und unsere Gemeinden nicht darum von dem Oberkirchenkollegio getrennt sind, weil wir keine Kirchenordnung und keine Beaufsichtigung unserer Amtsführung leiden wollten, sondern Grund und Ursache dieser Trennung ist lediglich die vom Oberkirchenkollegio beharrlich vertheidigte und in seinem Verfahren zur Anwendung gebrachte falsche Lehre, gegen welche nicht allein mit Worten zu zeugen, sondern endlich auch durch die That der Trennung unsere Gemeinden zu schützen wir durch das Bekenntniß unserer Kirche genöthigt waren. Auf Grund dieses unsers Bekenntnisses verwerfen wir als gegen dasselbe streitende Irrlehre die von unsern Gegnern aufgestellten Lehren von Kirche, Kirchenamt und Kirchenordnung, nämlich: 1. daß Eine der bestehenden kirchlichen Gemeinschaften die Kirche oder der Leib Christi sei, 2. daß ein zur Aufrechterhaltung und Handhabung kirchlicher Ordnung aufgerichtetes Amt in der Kirche, jetzt gewöhnlich Kirchenregiment genannt, ein Theil des von Christo gestifteten Amts des Worts, oder daß ein solches Amt in der heiligen Schrift ausdrücklich von Gott befohlen und darum göttlichen Rechts, oder daß es geistliche Obrigkeit sei; 3. daß Kirchenordnungen die Gewissen gleich den Geboten Gottes oder den Befehlen weltlicher Obrigkeit verpflichtende Gesetze seien. Indem wir nun diesen Irrthümern gegenüber uns von Gott in eine kirchliche Verbindung zusammengeführt finden, erkennen wir uns für ver⸗