# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S305 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. 305 Schließlich möge hier noch mitgetheilt werden, daß die Synode auch den Vorschlag in Erwägung gezogen hat, an die bevorstehende Breslauer Synode ein Schreiben zu richten. Daß auf diesen Vorschlag nicht eingegangen worden, hat nicht den Grund, als wollten wir uns nicht herzlich gern mit den Breslauern vereinigen, sofern sie nur ihr feindseliges Verfahren gegen uns einstellen wollten; denn zur Vereinigung mit ihnen sind wir alle jederzeit herzlich bereit, sobald sie ihre Maßregeln gegen uns zurücknehmen wollen. Aber wir erkennen, daß sie dies nicht können, wenn sie nicht ihre falsche Lehre fahren lassen, welche die Mutter dieser Maßregeln ist. Wir könnten also nur unser oft schon abgelegtes Zeugniß gegen die vom OKC. vertheidigten falschen Lehren wiederholen und das halten wir für überflüssig. Trüge die Wahrheit, die ja auf der Synode ihre Verfechter haben wird, im Schooße der Synode über die Unwahrheit den Sieg davon, so würden wir diesen Sieg mit der herzlichsten Freude begrüßen und die Kirchengemeinschaft wäre sofort wieder hergestellt.“ Wir lassen nun die von der Synode angenommene Synodalconstitution oder „Erklärung“ nebst dem Schreiben folgen, mit welchem dieselbe den betreffenden Gemeinden zugesendet worden ist. „An unsre Gemeinen. Geliebte Brüder! Bei unserem Zusammensein hier, sind wir unter Gottes gnädigem Beistande über die nachstehende Erklärung übereingekommen, welche wir Euch mit der guten Zuversicht übergeben, daß wir in derselben auch Euren Sinn und Meinung ausgesprochen haben. Wir bitten Euch aber auch Eure Zustimmung zu derselben ausdrücklich auszusprechen und inmitten jeder Gemeinde zu bezeugen. Wir sind alle darüber einverstanden, und wissen, daß Ihr es mit uns seid, daß Gemeinen, welche zu dem unter uns aufgerichteten Synodalverbande nicht gehören wollen, wenn sie sonst dem lutherischen Bekenntnisse zugethan sind, darum ebensowohl für lutherische Gemeinen anzuerkennen seien, als die mit uns verbundenen. Eben so ist es unser Aller Meinung, daß es Gemeinen, die in den Synodalverband mit uns eintreten, auch frei stehen muß, denselben wieder zu verlassen, ohne daß wir sie darum dürften als von der lutherischen Kirche abgewichen ansehn. Aber wir hoffen zu der Barmherzigkeit Gottes, daß durch Seine Gnade unsere Verbindung und gegenseitige Hülfeleistung zum Segen und Gedeihen unserer Gemeinen dienen werde. Diese Hoffnung wolle Er in Gnaden erfüllen. Damit grüßen wir Euch geliebte Brüder von Herzen in der Liebe unseres HErrn JEsu Christi, Seine Gnade sei mit Euch Allen. Amen! Magdeburg, den 21. Juli 1864. Die zur Synode versammelten Pastoren. L. O. Ehlers, Pastor in Liegnitz. J. Diedrich, Pastor in Jabel. Zöller, Pastor in Wollin. Th. Crome, Pastor in Rade vorm Wald. C. Räthjen, Pastor in Neu⸗Ruppin, Admin. von Magdeburg. L. Könnemann, Past. in Rogasen. G. v. Kienbusch, Past. in Wernigerode.