# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S303 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. 303 dern zerstört werden würden. Sie gewannen auch durch das vorgelesene Schreiben keine andere Ueberzeugung und mußten jene Grundsätze für verwerflich erklären. Pastor Vollert selbst bezeugte freilich, daß er nicht nach diesen Grundsätzen Kirchenzucht übe, vielmehr in seiner Amtsführung höchst selten Ausschließungen vorgekommen seien, konnte es aber doch nicht über sich gewinnen, diese Grundsätze geradezu zu verwerfen. Die verschiedene Stellung zu diesen Grundsätzen ist nun wohl ein Grund geworden, daß Past. Vollert sich an unsern Synodalverband noch nicht angeschlossen hat, nicht aber ein Hinderniß der Sakramentsgemeinschaft, wie denn derselbe am Mittwoch mit uns das Sakrament genossen hat.“ Ferner: „Der Vorschlag des Pastor Crome, die von Breslau getrennten Pastoren möchten sich durch eine förmliche Kundgebung ihren Gemeinen als einiges geistliches Ministerium vorstellen, führte zunächst auf Besprechung des, besonders dem Pastor Diedrich gemachten Vorwurfes, er wolle nichts von einer sichtbaren Kirche wissen. Und ferner wurde auch der dem Pastor Könnemann gemachte Vorwurf besprochen, als beschränke er die Kirche Christi auf die lutherischen Gemeinen. (Als letzterer Punkt besprochen wurde, waren die Pastoren Ehlers, Könnemann und Zöller soeben (um die Mittagszeit) in die Versammlung getreten.) Ueber beide besprochene Punkte fanden sich die Pastoren in ihren Ueberzeugungen einig und es stellte sich kein Hinderniß einem gemeinsamen Wirken im Weinberge des HErrn entgegen; und alle erkannten es von Herzen dankbar an, daß Gott sie durch ihre kirchliche Führung an einander gewiesen habe, sich untereinander durch gegenseitiges Lehren, Ermahnen, Trösten und Strafen zu dienen, auf daß die ihrer Pflege anvertrauten Gemeinen durch ihren Dienst desto größeren Segen empfangen möchten.“ Es ist verwunderlich, daß Ehlers über das, worüber man einig geworden, nichts verlauten läßt, um so mehr, da, namentlich was Könnemann betrifft, die Anklage unzweifelhaft begründet ist. Vom zweiten Sitzungstag berichtet Ehlers: „Den Hauptgegenstand der Besprechungen bildete die Berathung des von den Pastoren Crome und Zöller in Folge Tags zuvor ihnen gewordenen Auftrages gemachten Entwurfes einer Erklärung über unsere synodale Stellung, welche den Gemeinen sollte vorgelegt werden. Da diese Erklärung unten mitgetheilt werden wird, so ist es nicht nöthig, ihren Inhalt hier anzugeben. Es wurde aber auch noch ein Schreiben an den Minister der geistlichen Angelegenheiten beschlossen, eine Petition um staatliche Anerkennung. Die Versammlung hielt diese Petition besonders darum für ihre Pflicht, weil bei Gelegenheit von Eheschließungen in Gemeinen, die nicht staatlich anerkannt sind, hie und da Schwierigkeiten vorkommen. Ferner aber, warum sollten wir nicht die Vortheile einer Stellung suchen, welche laut unserer Ueberzeugung nach den bestehenden Gesetzen uns zukommt? Denn wir können nicht erkennen, daß die unter dem OKC. stehenden Gemeinen, was Lehre und Bekenntniß betrifft, vor uns etwas voraus hätten, auf Grund dessen ihnen gewährt werden könnte, was uns versagt werden müßte. Freilich ist unsere