# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S299 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. 299 (Man muß also sichtbare und unsichtbare Kirche, Kirche proprie und late dicta wohl von einander unterscheiden, nur nicht trennen, wie es der reformirte Geist thut; Huschke hält aber das Unterscheiden schon für reformirten Spiritualismus. Die unsichtbare Kirche ist darum keine idea Platon., die ungreifbar in der Luft schwebt, sondern sie lebt und webt in der sichtbaren Kirche, ist in und bei dieser stets zu finden und zu greifen, daher es heißt, huc refer oculos und doch bleiben sie dabei immer unterschieden wie Kern und Schaale). III. Huschke sagt S. 84: „Bei Bestimmung des Begriffs der Kirche sei nicht auszugehen von der Gemeinde der Gläubigen als dem Höchsten und Vornehmsten“. S. 74: „Beim Begriff der Kirche sei nicht auszugehen von der unsichtbaren Seite, dem Glaubensreich, sondern von der sinnlich wahrnehmbaren Action der Berufung. Die Berufung sei vor dem Glauben, wie der Leib vor dem Geist“. S. 80: „die Kirche als handelnde Anstalt sei eher als die Glaubensgemeinschaft.“ S. 86 heißt es: „Nicht das Wort Gottes an sich, sondern die Kirche als Anstalt ist Fundament der Gemeinde, ... regelmäßige nächste Autorität, zumal über die äußern Verhältnisse der Kirche.“ ibid. wird gesagt, daß „die äußre Kirche nicht Product des Glaubens der Individuen“ sei. S. 88 wird Stahls Ansicht vertheidigt: „daß die anstaltliche Kirche ist Christus in ihr (der Kirche); die Kirche als Gottesstiftung hat Macht über die Glaubensgemeinschaft; letztere nicht souverän, d. h. der Anstalt gegenüber“ (vgl. S. 82 und 198: „die anstaltliche Kirche ist Christus“). S. 91: „nicht der unsichtbare Glaube und die Gläubigen sind das Erste, sondern die Berufung ist das Erste und macht die Berufenen zur Kirche“ ꝛc. Nach diesen Sätzen Huschke's ist also: 1. Die Berufung das in erster Stelle und fundamentell die Kirche begründende, durch sie wird oder constituirt sich die Kirche als Anstalt (in anstaltlichen vom HErrn gesetzten Ordnungen und Aemtern); 2. In diesem anstaltlichen Organismus ist als in einer Gottesstiftung Christus gegenwärtig, daher der Anstalt als solcher eine göttliche Macht und Autorität inwohnt; 3. Aus dieser kirchlichen Anstalt werden die gläubigen Individuen erst erzeugt, sie sind daher erst im Verhältniß zur Anstalt das zweite, nachfolgende, während das primäre und eigentlich fundamentelle im Begriff der Kirche der äußere kirchliche Organismus ist, in welchem die Kirche da ist, auch wo keine Gläubigen sind, d. h. in dem Moment, ehe dieselben aus der anstaltlichen Kirche geboren werden;