# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S297 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. 297 sachen, die in ihrem eignen dogmatischen Standpuncte liegen könnten, die Anerkennung ihrer Zugehörigkeit „zum Leibe der luth. Kirche“ (um diesen oft gebrauchten Ausdruck hier zu wiederholen) und folglich die hierauf beruhende luth. Kirchen⸗ und Abendmahlsgemeinschaft versagen müßten bloß um deßwillen, weil dieselben nicht mehr zu dem äußeren Breslauer kirchlichen Verfassungs⸗ und Aemterorganismus gehören oder weil die Trennung von einem äußeren kirchlichen Verfassungsverbande an und für sich schon eine Sünde oder ein die Kirchengemeinschaft aufhebender Act wäre. Wir fordern vielmehr, daß unsern Gewissen in dieser Hinsicht kein Zwang angelegt werde, Anhängern der Diedrich'schen Richtung und Separation dieselbe tragende brüderliche Liebe und Geduld widerfahren zu lassen, als anderen. Wir sind überzeugt, wenn es überhaupt anders möglich ist, daß so tief verschiedene theologische Richtungen, als die unter uns vorhandenen, kirchlich vereinigt bleiben und so ihren Lehrkampf auf rechte und Gott gefällige Weise zum Austrag bringen, daß dieses nur unter den von uns bezeichneten Bedingungen und auf dem von uns beantragten Wege geschehen kann. Steeden im Juli 1864. Die luth. Pastoren in Nassau, Fr. Brunn. J. Hein. Beigabe. — Fünf Thesen wider die Huschke'sche Lehre von der Kirche. I. Wenn Huschke scheinbar mit den Symbolen sagt S. 64.*) „die eigentliche Kirche bestehe in den Gläubigen“, so erklärt er nirgends, wie er dies verstehe, zeigt aber offenbar, daß er es ganz anders versteht, als die Symbole. Denn wenn er S. 91 die Meinung verwirft, daß „die Ungläubigen außerhalb der eigentlichen Kirche fallen“, sie also dazu gezählt wissen will und doch ibid. sagt „wir werden nur durch den Glauben Glieder der eigentlichen Kirche“, so ist das entweder ein sinnloser Widerspruch, oder H. kann nur das meinen: die Gläubigen sind der vorzügliche, gleichsam Ton⸗angebende Theil der Kirche (wie etwa die vernünftige Seele im Menschen) oder der Theil, in welchem eigentlich der Zweck oder die Spitze der Kirche ruht, ohne daß jedoch die übrigen Theile der Kirche ganz ausgeschlossen sind. — Dagegen die Symbole stellen die „eigentliche Kirche“ offenbar in Gegensatz zu den Gottlosen. Die eigentliche Kirche, sagt Apol. 4, ist Christi Leib und Glieder dieses Leibes, dieser Kirche können Gottlose gar nicht sein; Kirche im eigentlichen, d. h. wahren, wirklichen Sinne dieses Worts, sind also nur, ausschließlich, die Gläubigen. II. Huschke sagt S. 67: „Soweit äußere Dinge (d. i. Kirchen⸗Ordnungen ꝛc.) göttlich angeordnet sind, gehören sie mit zum Wesen der Kirche“; S. 70: „Kirchenregiment und Kirchenordnung sind nicht von der Una sancta zu trennen“; *) Huschke, die streitigen Lehren ꝛc. Leipzig 1863.