# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S296 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 296 Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. factisch in solcher Weise verfahre, oder die bindende Kraft der Synodalbeschlüsse handhabe, daß eine ruhige Erörterung der Lehrfragen auf theologischem Gebiete dadurch unmöglich gemacht werde, vielmehr unter dem Vorwand einer practischen Verletzung der Kirchenordnung allmählig immer mehr alle von der Ansicht des Oberkirchencollegiums Dissentirende aus der Synode hinausgedrängt und diese zu einer Partei des Oberkirchencollegiums herabgedrückt werde. Wir halten es nur für eine einfache Forderung der Gerechtigkeit: wenn die Lehrfragen in Theorie für jetzt sollen unentschieden bleiben, daß man nicht practisch dem Gewissen einen Strick um den Hals wirft, indem man sie in eine Kirchenordnung zwängt, die das Gepräge einseitiger, etwa Huschke'scher Principien trägt. Es scheint uns daher eine unerläßliche Bedingung des kirchlichen Friedens, daß die Breslauer Synodalbeschlüsse in den von den Betreffenden selbst zu bezeichnenden charakteristischen Puncten so weit geändert werden, daß Männer wie unsre Pastoren Lohmann, Frischmuth, Frommel u. a. m. mit ruhigem und fröhlichem Gewissen sich darin bewegen und die Zukunft abwarten können. Ja, eine solche Aenderung der Synodalbeschlüsse erscheint uns selbst als eine heilige Liebespflicht gegen die bereits von der Synode Separirten, Pastor Diedrich und die mit ihm Verbundenen, in so fern wir ihnen dadurch, so viel an uns ist, wieder den Weg bahnen und die Hand reichen, um in unsre Synodalgemeinschaft zurückzukehren. Wir thun aber das Gegentheil, ja, wir häufen vor Gott und Menschen die Schuld der kirchlichen Spaltung und der schwersten Verletzung der brüderlichen Liebe auf uns, wenn wir lieber in die so schreckliche Zerreißung unsrer ganzen kirchlichen Gemeinschaft willigen, als einzelne Bestimmungen der äußeren Kirchenordnung ändern, die unsern Brüdern zum Aergerniß sind und sie zu Trennung von uns treiben müssen. So wenig daher von einer Auflösung aller kirchlichen Ordnung die Rede sein kann, so unumgänglich nothwendig scheint uns unter den jetzigen Zeitverhältnissen eine Weitschaft auf diesem Gebiete, die es den verschiedenen theologischen Richtungen möglich macht, in Frieden neben einander zu wohnen, bis unser Lehrkampf zu einem genügenden Resultate gebracht ist. Geben wir diese Weitschaft nicht, so behalten wir entweder fortwährenden Krieg auf practischem Gebiet, oder aber unser Kirchenregiment muß immer mehr Alles hinauswerfen, was sich practisch in seine Principien nicht fügt. Darum in Summa: wollen wir die Würde und das Princip kirchlicher Ordnung zur Geltung und Anerkennung bringen, so laßt uns auch eine solche Ordnung machen, die jeder mit gutem Gewissen und in Frieden zu halten im Stande ist. Thun wir letzteres nicht, so ist ersteres eitel und ein Widerspruch in sich, ein unevangelischer Gewissenszwang. Wir fügen schließlich noch hinzu, d) daß uns nicht zur Pflicht gemacht werde, die Breslauer Synodalgemeinschaft in dem Sinne als die luth. Kirche Preußens anzuerkennen, daß wir den von ihr sich trennenden Mitgliedern der Diedrich'schen Separation, abgesehen sowohl von allen persönlichen Versündigungen als von Ur⸗