# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S295 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. 295 Jahre, sondern Jahrzehnte erfordert. Von diesem Gesichtspuncte aus glauben wir unsern irrenden Brüdern eine tragende Liebe und Geduld schuldig zu sein, deren Verweigerung uns eine Versündigung gegen die Gnade wäre, die uns selbst so lange getragen hat, und diese Zeit der Liebe und Geduld scheint uns auch in Bezug auf unsre preußischen Brüder noch nicht zu Ende, zumal in Anbetracht so mancher persönlichen Verhältnisse und historischen Umstände, die in Preußen das Aufkommen mancher Irrthümer begünstigt, und jetzt die Ueberwindung derselben erschweren. Wenn daher in Gegenwart die Synode — aus dem Grunde, weil sich Einzelne ihrer Glieder noch nicht zu hinreichender Klarheit in den obschwebenden Lehrfragen durchgearbeitet haben, — noch nicht im Stande sein sollte, die an sie ergehenden Anträge um entschiednere Verwerfung der in Rede stehenden Irrthümer zu erfüllen, so sind wir bereit, von dem vorstehend bezeichneten Gesichtspuncte aus unsre Verbindung und Gemeinschaft mit der Synode wie bisher und in Hoffnung späterer Einigung in der Lehre aufrecht zu erhalten; als die unumgänglich hierzu nöthigen Bedingungen und aus unserem ganzen Gewissensstandpuncte einfach und unmittelbar fließenden Folgerungen glauben wir jedoch folgende Anträge an die h. Synode stellen zu müssen: 1) Daß die von uns eingenommene und hier ausgesprochene Glaubens⸗ und Gewissensstellung von der Synode als eine in ihren Grenzen zulässige und berechtigte anerkannt werde; 2) Daß die Synode nichts thue, was eine factische Aufhebung oder Verleugnung dieses unseres Standpunctes wäre. Also: a) Daß die Synode die in Rede stehenden Lehrfragen, soweit sie uns Gegenstand des Kampfes sind, nicht für sogenannte offne Fragen erkläre*) oder noch viel weniger sich durch irgend einen Act auf die Seite der Partei des Oberkirchencollegiums stelle, sondern daß die Synode die redliche bibel⸗ und symbolmäßige Erörterung und endliche Entscheidung der streitigen Lehrpuncte als ihre fortdauernde heilige Pflicht anerkenne; b) daß die Synode bis zur Entscheidung der in ihrem Schooße obschwebenden Lehrstreitigkeiten in keinerlei Weise uns anmuthe, uns und unsre Gemeinden den Einflüssen falscher Lehre, wie sie etwa von einzelnen Mitgliedern unseres Kirchenverbands oder des Oberkirchencollegiums, — z. B. bei Gelegenheit von Kirchenvisitationen u. a. m., — könnten geltend gemacht werden, Preis zu geben, sondern uns persönlich und örtlich dagegen sicher zu stellen erlaube, (worüber im Einzelnen wir eine allen billigen Rücksichten sowohl der brüderlichen Liebe als der kirchlichen Ordnung entsprechende Vereinbarung zu treffen bereit sind); c) daß die Synode nicht gegen ihre eignen Mitglieder in Preußen *) Wir gestehen, wir begreifen nicht, wie die lieben Brüder Brunn und Hein, wenn sie nicht mehr fordern, nicht doch die in Rede stehenden Lehrfragen für offene Fragen gelten lassen wollen. Uns scheinen die theuren Männer das christliche Tragen Irrender mit dem Tragen der Irrlehre zu verwechseln.