# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S294 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 294 Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. daher ganz entschieden gegen die principielle Verwerfung einer kirchlichen Ordnungsgewalt und eines Kirchenregiments, wie sie bisher von einzelnen Gliedern der Diedrich'schen Opposition ausgegangen ist; wir sind im Gegentheil wie bisher, so auch ferner zu einem Anschluß an einen größeren Kirchenverband und der daraus für uns erwachsenden Unterordnung unter eine höhere kirchliche Oberaufsicht und Oberleitung von Herzen bereit. Unsre Opposition gegen das bestehende Breslauer Kirchenregiment ruht rein auf dem Gebiet der Lehre. Wir können daher auch schlechterdings der Ansicht nicht beistimmen, daß, wenn nur auf practischem Gebiet der nöthige Gehorsam gegen das bestehende Kirchenregiment gewährleistet würde, so möge man die Lehre, d. h. die Frage über Begründung, über göttliches oder menschliches Recht des Kirchenregiments der freien brüderlichen und theologischen Discussion anheim geben, ohne um deßwillen sich gegenseitig für Irrlehrer zu erklären oder sich die Kirchengemeinschaft zu versagen. Wir sehen in dieser Anschauung einen Indifferentismus gegen die Lehre, dem die luth. Kirche von jeher ist fremd gewesen, den wir in unsrer luth. Freikirche aber doppelt für unmöglich halten, da diese unsre Freikirche mit ihrer ganzen Existenz nur auf dem Bekenntniß der reinen Lehre ruht und ihrer Natur nach nur darauf ruhen kann. Darum, so wahr uns Gott helfe, wir können hier nicht anders, wir müssen dabei bleiben, daß uns die hier in Rede stehenden Lehrfragen in ihren oben bezeichneten principiellen Begriffen symbolisch entschieden sind und darum sind uns muthwillige und beharrliche Vertheidiger falscher Lehre in diesen Puncten wirkliche Irrlehrer, die außerhalb der Grenzen des luth. Bekenntnisses und der luth. Kirche stehen. Nur von diesem Standpunct aus gilt uns die Frage, wie weit ist uns kirchliche Verbindung und Gemeinschaft mit der Breslauer Synode und ihrem Kirchenregiment hinfort möglich? Daß wir nach einfachem Recht des luth. Bekenntnisses fordern müßten, die Breslauer Synode solle sich einstimmig und entschieden im Bekenntnisse der kirchlichen Wahrheit mit uns vereinigen und von da aus alle entgegenstehenden Irrlehren einfach verwerfen und allem ferneren Streit damit ein Ende machen, darüber können wir keinen Augenblick im Zweifel sein. — Aber wir glauben allerdings auch noch eine andere Betrachtung geltend machen zu müssen, nehmlich die Betrachtung, daß wir in einer Zeit leben, wo unsre luth. Kirche sich auf einem Wege der Rückkehr befindet aus einem tiefen Abfall vom luth. Bekenntniß, aus einer tiefen Verirrung in rationalistische, pietistische und subjectivistische Richtungen, aus denen sich der Einzelne erst unter schweren Kämpfen immer mehr herausarbeiten und zur vollen und reinen Erfassung des luth. Bekenntnisses hindurchdringen muß. Ein solcher Entwicklungsgang aus subjectivem Christenthum zu kirchlich lutherischem, aus tausendfacher Lehrverwirrung zu immer größerer Klarheit, das ist der Gang, ja die Lebensgeschichte fast eines jeden Einzelnen unter uns, und die eigne Erfahrung beweist, daß die bezeichnete Reinigung von falsch subjectiven Elementen und die Rückkehr zu gesundem Lutherthum nicht