# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1864_S291 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zwei Actenstücke aus der preußisch⸗lutherischen Kirche. 291 Die Lehre von der Kirche, soweit sie hierbei in Frage kommt, zugleich mit der luth. Lehre von den heil. Sacramenten und vom Glauben, — wonach ohne Glauben keinerlei Nutzen der Sacramente, also auch ohne Glauben keinerlei, durch die Taufe als opus operatum bewirkte Mitgliedschaft am Leibe Christi stattfinden kann —, diese Lehre ist uns keine streitige mehr, sondern eine längst und endgültig von unsern Symbolen entschiedene und zwar so klar entschiedene, daß uns darüber gar kein theologischer Streit mehr möglich ist, sondern wir einfach dabei beharren müssen, mit unsern Symbolen jede Gegenlehre als Irrlehre zu bezeichnen und zu verwerfen. Wenn unsre Symbole sagen: A. Conf. Art. 7 und 8: die Kirche sei „eigentlich“ die Versammlung der Gläubigen; und Apologie, Art. 4: „darum in welchen Christus durch seinen Geist nichts wirkt, die sind nicht Gliedmaßen Christi .... Und lehret uns Christus also, daß die Gottlosen, ob sie wohl nach äußerlicher Gesellschaft in der Kirche seien, doch nicht Gliedmaßen Christi, nicht die rechte Kirche seien, denn sie sind Gliedmaßen des Teufels .... Dieses achten wir, soll genug sein zu erhalten und zu schützen die Definition, da wir gesagt, was die Kirche sei; und nachdem die rechte Kirche in der Schrift genannt wird Christi Leib, so ist je gar nicht möglich, anders davon zu reden, denn wie wir davon geredet haben. Denn es ist ja gewiß, daß die Heuchler und Gottlosen nicht Christi Leib sein können, sondern in des Teufels Reich gehören. Dieses Alles ist ganz öffentlich und so klar, daß niemand leugnen mag“; — so halten wir mit diesen in der Apologie und anderswo vielfältig in ähnlicher Weise wiederholten Aussprüchen die Lehre von der Kirche in dem hier fraglichen Punct endgültig von unsern Symbolen dahin erklärt und entschieden: a) daß nach unsern Symbolen die Kirche eigentlich und ihrem Wesen nach ganz allein und ausschließlich „die Gemeine der Gläubigen“ ist; und b) daß die Meinung, das äußere kirchliche Gesellschaftsgebiet gehöre zum Wesen der Kirche, oder die Kirche sei ihrem Wesen nach ein äußerer Anstaltsorganismus, der Gute und Böse in sich begreife, so daß also auch diese letztern mit zur eigentlichen Kirche oder zu den Gliedern des Leibes Christi in irgend einem Sinne gehören, als ein römischer Irrthum ein für alle Mal von unsern Symbolen verworfen ist. Wir bezeichnen: 2) Die Huschke'sche Lehre vom Ursprung und Wesen der Kirchengewalt. Denn indem Huschke die äußere Anstaltsseite der Kirche zum Wesen derselben rechnet, so erwächst ihm hieraus dem entsprechend: a) die Lehre von einem, nicht bloß die Predigt des Evangeliums, sondern gleich wesentlich die ganze äußere Anstaltsseite der Kirche umfassenden von Gott gestifteten Aemterorganismus; b) nicht die Gemeinde der Gläubigen, sondern diese Anstaltsseite der Kirche mit ihrem von Gott gestifteten Aemterorganismus ist Huschke der Bo⸗