# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1864_S272 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 272 Lic. Ströbel's Darstellung der luth. Lehre von der Obrigkeit der calvin. gegenüber. von Hotman und Languet umgearbeitet, wurde das Buch, um die Schande desselben von den Calvinisten abzuwälzen (S. 421), anfangs Ficlero cuidam, scriptori Pontificio," nachmals aber, weil dies ersprießlicher schien, den standhaften Magdeburger Theologen beigelegt. Jeder treue Bekenner der deutschen, evangelischen Reformation wird diese Ausgeburt des philippistisch⸗calvinistisch⸗romanistischen Geistes als einen untergeschobenen Wechselbalg zurückweisen. Er wird dies um so mehr thun, da in der „Magdeburger Schrift“ außer dem Begriffe der Unterobrigkeit auch noch ein zweiter wichtiger Begriff der deutschen Reformation gemißbraucht und corrumpirt wird. — XIII. Wie zu allen Zeiten, so wurde auch in der Reformation den treuen Bekennern des Evangeliums der Vorwurf des Ungehorsams gegen ihre rechtmäßige, von Gott eingesetzte Obrigkeit gemacht und die über sie verhängten Glaubensverfolgungen als verdiente Strafen des Aufruhrs dargestellt. Schwache Gewissen fühlten sich durch dergleichen Vorwürfe beunruhigt; ihnen zeigte Luther, es sei ein Unterschied zwischen Obrigkeiten und Tyrannen; jene seien Gottes, diese des Teufels Diener und Werkzeuge. Jene schützten, diese verfolgten das Evangelium. Darum dürften sich die Christen, wenn sie ihres Glaubens wegen bedrückt würden, wegen ihres Unterthanengehorsams keine Gewissensscrupel machen; was sie leiden müßten, erlitten sie nicht von der Obrigkeit, sondern von Tyrannen. Also den schwachen Christen zum Trost in einer nicht geringen Anfechtung und Verwirrung der Gewissen, lehrte Luther den auf starken biblischen Fundamenten ruhenden Unterschied zwischen göttlich gestifteter Obrigkeit und gottwidriger Tyrannei, — einen Unterschied, der freilich dem „modernen christlichen Staate“ kaum anders als „revolutionär“ erscheinen kann, in Wirklichkeit aber nichts weniger als revolutionär, sondern eine ganz einfache Consequenz aus Apg. 5, 29. oder genauer, aus dem Verhältnisse des 4. Gebotes zum ersten, ist. Allerdings wollte Luther mit der Auseinanderhaltung der Begriffe „Obrigkeiten“ und „Tyrannen“ den bedrängten Christen eine starke Waffe in die Hand geben, — aber nur eine geistliche. Sie sollten mit freudiger Zuversicht auf Ps. 82, 7. vertrauen, mit frischem Muthe wie David (Ps. 52, 1.) beten lernen. Ausdrücklich verbot er dagegen jede gewaltsame Auflehnung gegen obrigkeitliche Tyrannei, mit Hinweisung auf 1 Petr. 2, 19. u. a. St. Dieser evangelische Unterschied von Obrigkeit und Tyrannei wird nun auch in jener „Magdeburger Schrift“ erwähnt; aber der Begriff „Tyrann“ und „Tyrannei“ erscheint hier völlig alterirt. Luther verstand unter „Tyrannen“ solche Obrigkeiten, welche Gottes Gesetz und Recht mit Füßen treten; in der „Magdeburger Schrift“ dagegen werden, gerade so wie bei den Philippisten, Calvinisten und Papisten, diejenigen Obrigkeiten als „Tyrannen“ bezeichnet, welche sich über menschliches Recht und Gesetz erheben, mit andern Worten: Luther nimmt den Begriff der Tyrannei im biblischen, die Pseudomagdeburger und ihre Gesinnungsgenossen nehmen ihn im klassisch⸗heidnischen Sinne. Freilich suchen auch die letztern den Frevel gegen das göttliche Recht so weit