# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1864_S268 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 268 Lic. Ströbel's Darstellung der luth. Lehre von der Obrigkeit der calvin. gegenüber. den im Staate bestehenden politischen Einrichtungen Gebrauch macht, bei Wahlen, Landtagen ꝛc. nicht nach den Wünschen der Gewaltigen, sondern nach bestem Wissen und Gewissen verfährt und so seinen Mitbürgern nach Kräften und ohne Eigennutz zu dienen sucht. Ferner ist es nicht Empörung, wenn die Unterthanen ihre religiösen und bürgerlichen Befugnisse mit allen ihnen landesgesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln gegen obrigkeitliche Willkür und Gewaltthat vertheidigen. In dergleichen Dingen Aufruhr zu wittern, können namentlich die Evangelisch⸗Lutherischen getrost den „Conservativen“ überlassen, von denen sie ja schon seit länger als 30 Jahren wegen ihres Widerspruchs gegen die landesherrlichen Unionsedicte für revolutionär gehalten werden, — mit welchem Rechte, wird gleichfalls der entscheiden, „der bereit ist, zu richten die Lebendigen und die Todten.“ — XI. Worin liegt nun aber der Gegensatz zwischen Lutherischen und Calvinisten hinsichtlich des „Widerstandsrechtes?“ Einfach darin: Erstere verbieten, letztere gestatten den Unterthanen den Gebrauch des Schwertes gegen die Obrigkeit. Diesen status causae et controversiae wollen wir ja unverrückt im Auge behalten. Denn leider gehen auch in dieser Streitfrage, gerade so wie in der vom heil. Abendmahl, die Calvinisten nicht ehrlich zu Werke; sie gehen hier wie dort darauf aus, durch Sophistenkünste ihre abweichende Lehre für die der Evangelisch⸗Lutherischen auszugeben, ja sie entblöden sich nicht, zu diesem Behufe sogar Schriften unterzuschieben (s. u.) Diese Unehrlichkeit ist so handgreiflich, daß Herr v. P. oft über die „Schwäche der deutschen Reformirten, augsburgisch sein zu wollen,“ klagt; sie veranlaßte schon den Jesuiten Keller „zu der pikanten und nicht ganz unwahren (?!) Bemerkung: Sie hören ungern sich Calvinisten nennen und wollen lieber böse sein, als heißen. Daher faßt ein Jeder eifrigst ein Zipfelchen von der Decke der A.⸗C., um zu haben, womit er den heimlichen Calvinisten verbergen und damit unter Luthers Mantel Luthers Feind sich verstecken kann.“ (Beilage 1, S. 419.) Auf diesen Umstand muß gerade in unserm Falle um so mehr aufmerksam gemacht und um so größeres Gewicht gelegt werden, da die beiden calvinistischen Hauptstützen ihres revolutionären „Widerstandsrechtes“ in Wahrheit nur verdrehte und carrifirte Lehrsätze der deutschen Reformation sind, — wie sich im Folgenden zeigen wird. — XII. Zuerst mißbrauchen die Calvinisten den lutherischen Begriff „Unterobrigkeit.“ Wie bekannt wußten bei unsern Vorfahren selbst die Könige nichts von einer absoluten Monarchie. Ludwig der Fromme redete die Reichsstände so an: „Obgleich die höchste königliche Gewalt in unserer Person vereinigt zu sein scheint, so ist doch dieselbe nach göttlicher Autorität und menschlicher Anordnung so vertheilt, daß ein Jeder von euch an seinem Ort und nach seiner Ordnung einen Antheil an dieser Gewalt hat.“ (S. 203.) Diese Theilung der obrigkeitlichen Gewalt unter König und Reichsstände war in Deutschland von dauerndem Bestande; sie befestigte und erweiterte sich noch mehr durch den Uebergang des Reiches vom erblichen zum Wahlkaiserthum; bereits im 14. Jahrhundert hatte sie sich staatsrechtlich so weit