# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1864_S267 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lic. Ströbel's Darstellung der luth. Lehre von der Obrigkeit der calvin. gegenüber. 267 „Widerstandsrecht“ viel anders, als die auf David's und Salomo's weltliches Reich hinschauenden und davon ihre politischen Maximen entlehnenden Calvinisten. — X. Der Darlegung des Hauptunterschiedes dieser beiderlei Lehre ist eine Bemerkung vorauszuschicken. Der „christliche Staat“ und seine „conservativen“ Vertheidiger rechnen Dinge zum „activen Widerstande,“ die gar nicht dahin gehören, sondern aus dem geordneten Verhältnisse der Unterthanen, einerseits zum Herrn, ihrem Gotte, andererseits zu ihrer rechtmäßigen Obrigkeit, herfließen. Nochmals: Der Unterthan steht der obrigkeitlichen Majestät nicht so gegenüber, wie der Mensch der göttlichen, sondern wie ein Nächster seinem Nächsten. Den Titel: „von Gottes Gnaden“ kann die Obrigkeit aus keinem andern, noch höhern Grunde führen, als der geringste im Volk, der ja auch aus Gottes Gnaden ist, was er ist. Man darf auch Stand und Beruf einer Obrigkeit und eines jeden ihrer Unterthanen nicht für concentrische Kreise ausgeben, von denen der weiteste, der obrigkeitliche, die engeren Berufskreise der Unterthanen central bedingt und gleichsam in sich aufgehen läßt. Vielmehr hat der Lebenskreis jedes Unterthanen, vor allen aber das Amt der Prediger, Hausherren, Eltern ꝛc., seinen selbstständigen, von Gott gesetzten Mittelpunct innerhalb der obrigkeitlichen Peripherie, und jure divino gebührt diesen kleineren Kreisen, weil sie gleichfalls von der Glorie der göttlichen Einsetzung umleuchtet sind, dieselbe Ehrerbietung und Unverletzlichkeit, wie dem größeren obrigkeitlichen. Darum hört zwar das göttliche Recht jeder Obrigkeit erst da auf, wo das einer anderen Obrigkeit anhebt; es beginnt aber auch erst da, wo das gleich göttliche Recht des Unterthanen sein Ziel hat. Es kommt freilich häufig genug vor, daß Unterthanen von ihren Oberherren bloß nach dinglichem Rechte behandelt werden; allein man meine doch ja nicht, in ein solches Verhältniß habe Gott den einen Menschen zum andern gesetzt. Im Gegentheil will Gott, daß kein Mensch, heiße er wie er wolle, den Beruf, das Amt des andern antaste, schmälere oder gar zerstöre; nur so kann die heilige Gottesordnung, die Hierarchia triplex auf Erden bestehen. Aus dem Gesagten ergibt sich leicht, welche Dinge mit Unrecht zum „activen Widerstande,“ oder, wie es der „christliche Staat“ lieber ausdrückt, zur „Revolution,“ gerechnet werden. Unsere „Conservativen“ sind schnell bei der Hand, Andere als „Rebellen, Majestätsverbrecher“ u. dgl. zu brandmarken. Aber: „nennt nicht Verschwörung alles, was dieses Volk Verschwörung nennt, was es fürchtet, fürchtet nicht, und laßt es euch nicht schrecken,“ sagt Jesaias (8, 12.). So ist es z. B. nicht aufrührerisch, führt auch laut der Erfahrung nicht zum Aufruhr, wenn die Prediger kraft ihres Amtes, also jure divino, auch die Sünden der Obrigkeit strafen; sie werden ob solcher Strafpredigten dereinst im jüngsten Gericht besser bestehen, als jene „Ohrenkrauer“ aller Zeiten, die den Fürsten sogar einreden, sie wären nicht schuldig, die zu Gunsten der Unterthanen geleisteten Eide auf Verfassungen, Rechte und Gesetze des Landes zu halten. So ist es auch kein aufrührerisches Wesen, wenn ein Unterthan jure humano von