# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1864_S264 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 264 Lic. Ströbel's Darstellung der luth. Lehre von der Obrigkeit der calvin. gegenüber. Also wären die „ächtesten Lutheraner,“ die Retter der Reformation vor dem „zersetzenden Philippismus,“ in diesem Stücke Bundesgenossen der Cal⸗ vinisten und, allerdings überraschend genug, zugleich auch der melanchthoni⸗ schen Schule? Die Flacianer hätten einerlei Meinung mit den Jüngern Calvin's, wie mit den geistlichen Lieblingssöhnen des Praeceptor Germaniae? So steht jedenfalls die Sache nicht; Hr. v. P. hat sich wohl getäuscht. So⸗ viel sich hier in der Kürze angeben läßt, ist das eigentliche Verhältniß fol⸗ gendes. I. Es ist unter Lutheranern, Calvinisten und Papisten wohl außer Streit „daß die bürgerliche oder staatliche Gewalt, im Allgemeinen und ohne Rücksicht auf Monarchie, Aristokratie oder Demokratie betrachtet, von Gott allein unmittelbar ausgeht.“ (Vgl. S. 350.) II. „Im Allgemeinen glauben wir in gleichem Gerechtigkeitsgefühle mit Ranke erklären zu müs⸗ sen, daß an und für sich das religiöse Princip überhaupt keine Vorliebe für die eine oder die andere Regierungsform hat.“ (S. 343.) — III. Wo die Monarchie besteht, da muß den Unterthanen auch der Grundsatz eingeprägt werden, „vor allen Dingen zu erwägen, daß alle Fürsten Menschen seien und die Leidenschaften so wenig von der Vernunft, wie der Leib von der Seele ge⸗ trennt werden können. Es dürfen daher nicht vollkommene Fürsten verlangt werden, sondern man habe sich schon unter mittelmäßigen für sehr gut bera⸗ then zu achten.“ (S. 325.) — IV. Desgleichen ist die Wahrheit (und zwar unter jeder Regierungsform) einzuschärfen, „daß die Privatpersonen nicht die Waffen ergreifen dürfen, da ihnen dazu die Machtvollkommenheit fehle, da sie keine obrigkeitliche Stellung einnehmen, keine Herrschaft, kein Recht des Schwerts haben, da ihnen gesagt worden sei: Stecke das Schwert in die Scheide; den obrigkeitlichen Personen aber: Ihr tragt das Schwert nicht umsonst; da jenen, wenn sie es ziehen, es zur Schuld angerechnet werde, die⸗ sen aber, wenn sie es, sobald es nöthig ist, nicht ziehen, ihre Saumseligkeit zur Schuld gereiche. Nur das geistliche Schwert (Eph. 6, 17.) sei den Pri⸗ vatpersonen gegeben, damit das Volk nicht, wie Theudas und Münzer, wäh⸗ rend es unter den Fahnen Christi zu kämpfen begierig ist, zu seinem eigenen großen Schaden kämpfe.“ (S. 305.) — V. Wir müssen aber auch bedenken, „jenes apostolische Gebot: Es ist besser, Gott, als den Menschen zu gehor⸗ chen; damit wir uns nicht dem Haufen derer zugesellen, welchen, weil sie gottlosen Königen gehorcht hatten, Gott durch Micha (6, 16.) flucht, noch die verworfenen Beispiele derer nachahmen, welche die grausamsten Tyran⸗ nen, indem sie ihnen Gottes Namen und Macht beilegten, wie Götter ver⸗ ehrten, was besonders jener schmutzige Dichter Martial von Domitian, in den Worten: Edict unsers Herrn und Gotttes, bezeugt. Möchten auch in unsern Zeiten nicht Menschen gefunden werden, welche von solcher Schmeichelei nicht weit entfernt sind!“ (S. 91.) Ferner ist nöthig zu wissen und zu sagen: „Das Volk befolgt gottlose Befehle, welches sich nicht scheut, das, was Gottes allein ist, dem Kaiser zuzutheilen;“ auch darf nicht verschwiegen werden, wie es leider zu allen Zeiten gewesen ist: „Wenn Je⸗ mand dem Gottloses befehlenden Fürsten nicht gehorche, so werde er sogleich