# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1864_S263 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lic. Ströbel's Darstellung der luth. Lehre von der Obrigkeit der calvin. gegenüber. 263 8. Die bürgerliche Gesellschaft kann, wie die Sitten der Menschen jetzt sind, des Wuchers nicht entbehren. Denn der Gebrauch entlehnten Geldes ist sowohl sonst, als auch hauptsächlich zur Erhaltung der Handelsgeschäfte nothwendig. Nun will aber niemand umsonst leihen. Also ꝛc. Antwort: Mit diesem Beweise könnte die ganze Schrift umgestoßen werden. Denn die Welt will nicht auf dem Wege der Gebote Gottes wandeln. Muß man daher sagen, das sei keine Sünde, was in der Schrift offenbar verdammt wird? Uebrigens gibt es verschiedene Arten rechtmäßiger Contracte im Gebrauch ge⸗ borgten Geldes, durch die die nothwendigen Handelsgeschäfte in der bürger⸗ lichen Gesellschaft erhalten werden können, daß es nicht nöthig ist, den Wucher darum zu rechtfertigen. 9. Oft wird denen, welchen Geld auf Wucher gegeben wird, eine große Wohlthat erwiesen; denn viele werden auf diese Weise reich. Also ist es ein Liebeswerk. Antwort: Das ist keine Wohlthat oder ein Liebeswerk zu nennen, was gegen Gottes Gebote ist. Gerson sagt mit Recht: „Wegen des Nutzens, welcher zufällig daraus entstehen kann, ist das nicht gut zu nen⸗ nen, was an sich und seiner Art nach böse ist, wie Lüge, Hurerei“ ꝛc. Vgl. Luc. 4, 6.: Das alles will ich dir geben. 10. Geld auf Wucher wird nicht wider Willen aufgedrungen, sondern erbeten und mit Dank von den Schuldnern angenommen. Antwort: Die Noth zwingt die Dürftigen, da sie nicht nach den Vorschriften der Liebe un⸗ terstützt werden, auf Wucher zu nehmen, sie möchten aber lieber die unentgelt⸗ liche Dienstleistung. Und möchten sie auch immerhin ernstlich Geld auf Wucher annehmen, so ist darum der in der Schrift verdammte Wucher nicht gerechtfertigt. Denn auch Ehebruch und Hurerei und Lügen werden oft auf diese Weise begangen. Ferner, Saul bat, daß er von seinem Waffen⸗ träger getödtet würde, 1 Sam. 31, 4., aber David spricht darum den Mörder nicht frei, 2 Sam. 1, 15. Lic. Ströbel's Darstellung der lutherischen Lehre von der Obrigkeit der calvinischen gegenüber. In einer Recension folgender Schrift: „Geschichte des französischen Calvinismus bis zur Nationalversammlung im Jahre 1789. Von G. von Polenz. 3. Band. Gotha (Perthes) 1860,“ welche Recension sich im drit⸗ ten Quartalheft der Guericke'schen Zeitschrift l. J. findet, entwickelt Lic. Ströbel die luth. Lehre von der Obrigkeit in 13 Sätzen, die zwar vielfach aus der recensirten Schrift selbst genommen sind, aber namentlich den Zweck ha⸗ ben, zu zeigen, daß Herr von Polenz durchaus irrthümlich behauptet, die strengen Lutheraner, namentlich die Flacianer in Magdeburg, seien mit den französischen Calvinisten im Puncte von dem Widerstandsrechte der Unterthanen ihrer Obrigkeit gegenüber einig gewesen. Die Darstellung ist höchst lehrreich, wir theilen daher dieselbe hierdurch in Folgendem mit.