# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1864_S262 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 262 Martin Chemnitz über den Wucher. befanden, war Wucher ohne Zweifel gebräuchlich. Paulus aber, während er andere Laster straft, thut des Wuchers keine Erwähnung ꝛc. Antwort: Paulus gedenkt in seinen Briefen an die Korinther nicht des Mordes, der Giftmischerei, des Meineides ꝛc., welche Laster ohne Zweifel in jener großen Stadt sich fanden. Sollen wir also sagen, daß es darum keine Sünden seien? Denn Paulus antwortet in beiden Briefen an die Korinther auf das, worüber bei ihnen Streitigkeiten entstanden waren und worüber er um Rath gefragt wurde. Und doch, wenn er 1 Kor. 6, 10. die Diebe, die Räu⸗ ber und Geizigen verdammt, schließt er ohne Zweifel den Wucher mit ein, die Species unter der Gattung, wie in den zehn Geboten geschieht. 5. Die Regel der Liebe ist: Alles was ihr wollt, daß euch die Leute thun, das thut ihr ihnen. Wenn also der, welcher selbst zuweilen Wucher zu zahlen pflegt, denselben von anderen fordert, so sündigt er nicht wider die Liebe; ferner, wenn er denkt, daß er anderen über das Capital etwas entrichten wolle, wenn er in ähnlicher Lage sich befinden würde. Antwort: Nach dem durch die Sünde verderbten Willen, wenn er von dem offenbaren Worte Gottes abgeht, ist nicht über das Gesetz der Liebe zu urtheilen, so daß ausdrücklichen Zeugnissen der Schrift etwas vergeben wird. Wenn ein in einen Proceß Verwickelter wünschte, durch falsches Zeugniß der Gefahr zu entrinnen, würde es daher keine Sünde sein, dem andern durch Meineid Bei⸗ stand zu leisten? Es ist auch ein verstellter Vorwand. Denn es ist nie⸗ mand, welcher nicht lieber durch unentgeltliches Leihen in seiner Dürftigkeit unterstützt werden wollte. Wie aber mit Leuten des dritten Standes zu han⸗ deln sei, ist oben nachgewiesen worden. 6. Die Gesetze der Knechtschaft waren sehr hart. Und Paulus rathet dem Philemon, daß er seinen Knecht frei lasse; ferner 1 Kor. 7, 21. heißt es: Kannst du frei werden, so brauche deß viel lieber. Und doch wird von dem⸗ jenigen nicht gesagt, daß er sündige, welcher seine Knechte in Knechtschaft behält. So thut der, welcher umsonst leiht, besser, wer aber auf Wucher leiht, sündigt auch nicht. Antwort: Man zeige solche Zeugnisse der Schrift vom Wucher, wie von der Knechtschaft, und man wird das Argument zugeben müssen. Aber bloß aus einem Ort, der Aehnliches enthält, wider eine Wahrheit argumentiren, über welche die Schrift sich klar ausspricht, dies ist kein solches Fundament, auf dem das Gewissen entweder ruhen soll, oder kann. 7. Es ist das Amt der Obrigkeit, über äußerliche Dinge Verordnungen zu machen, und die Christen können sich mit gutem Gewissen der politischen Bestimmungen bedienen. Soweit daher die bürgerlichen Gesetze den Wucher gestatten, kann derselbe ohne Sünde ausgeübt werden. Antwort: Mit den politischen Verordnungen, welche dem Naturgesetz entsprechen, hat es eine andere Bewandtniß, als mit denen, welche mit Gottes offenbarem Worte streiten, z. B. wenn die Gesetze sagen, daß bloße Hurerei keine Sünde sei. Wie aber und zu welchem Zwecke die bürgerlichen Gesetze den Wucher gestat⸗ ten, also, daß sie doch nicht etwas dem göttlichen Gesetze Entgegenstehendes festsetzen, ist oben unter I. erörtert worden.