# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1864_S261 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Martin Chemnitz über den Wucher. 261 entweder aus Hochmuth, oder aus Ueppigkeit, oder aus Geiz, um größeren Gewinn zu machen und unmäßigen Reichthum zu sammeln, auf Wucher entlehnt, der kann ohne Zweifel nicht ganz von Sünde freigesprochen werden. Denn er bedient sich aus Geiz eines Con⸗ tracts, von dem er weiß, daß derselbe in der Schrift verdammt sei. Er versucht auch Gott, weil er sich mit Willen jenen Gefahren aussetzt, welche den Wucher begleiten, wie wenn jemand selbst mit Willen sich eine Otter an den Leib hielte. Und wenn er jemanden durch dringendes Anhalten überredet, der sonst nicht auf Wucher gegeben haben würde, so macht er sich fremder Sünden theilhaftig. V. Endlich sind noch die Gründe zu erwägen, mit welchen der Wucher bemäntelt, entschuldigt, ja ganz gerechtfertigt zu werden pflegt. Ich will aber die hauptsächlichsten der Ordnung nach anmerken. 1. Der Wucher wird in der Schrift deswegen verdammt, weil er wider die Liebe streitet und mit Betrug und Ungerechtigkeit verbunden ist; ferner, weil er den Nächsten beißt und beschwert. Wenn also Wucher vom Reichen gefordert wird, ist es keine Sünde. Die Erklärung dieses Argumentes ist oben in der Definition gegeben worden. 2. Die ausgleichende Gerechtigkeit besteht in Gleichheit. Wenn aber jemand aus dem Gelde eines anderen große Frucht zieht und dem Gläubiger nur das Capital zurückerstattet, so findet gewiß eine große Ungleichheit statt. Denn der Schuldner hat einen außerordentlichen Gewinn erhalten, der Gläubiger aber erleidet Verlust, denn er hätte selbst durch den Gebrauch seines Geldes seinen Vortheil sich verschaffen können. Also kann Wucher mit Gerechtigkeit ausgeübt werden. Antwort: Gott will, daß in der bürgerli⸗ chen Gesellschaft gewisse Dienstleistungen unentgeltliche seien, z. B. das Lei⸗ hen, und solche unentgeltliche Dienstleistungen heißt die Gerechtigkeit gewiß nicht verkaufen. Wie aber mit dem dritten Stande der Menschen im Ge⸗ brauch des entlehnten Geldes Gleichheit innegehalten werden könne, nicht durch Wucher, sondern auf andre rechtmäßige Art und Weise, ist oben gesagt worden; da hole man die weitere Erklärung. 3. Den Zöllnern, die wegen ihres Handels fragten, antwortet der Täufer: Fordert nicht mehr, denn gesetzt ist. Daß aber die Zöllner Wucher getrieben haben, bezeugt Cicero in seiner Rede pro lege Manilia, Plutarch im Lucullus ꝛc. Also läßt der Täufer mäßigen Wucher zu. Antwort: Es ist gewiß, daß der Täufer nicht etwas gebilligt habe, was Moses, die Pro⸗ pheten und Christus selbst so oft und so entschieden und hart verdammt ha⸗ ben. Aber weil die Juden die Zöllner wegen der Kaufung der Abgaben verdammten, die den Juden als einem freien Volke, von den Römern aufge⸗ legt wurden, so antwortet der Täufer auf jene Frage: Ob es Sünde sei, auf Befehl der höchsten Obrigkeit von den Juden Abgaben zu fordern. Ferner: Ob es erlaubt sei, jene Abgaben zu kaufen. 4. Bei den Korinthern, als welche sich in einer großen Handelsstadt