# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1864_S226 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 226 Martin Chemnitz über den Wucher. in Geduld gehorsam sind. 2. Daß wir denen, welche Mangel leiden und uns bitten, durch Almosen zu Hilfe kommen, indem wir ihnen umsonst mittheilen. Eine milde Schenkung ist aber eine solche umsonst gewährte Mittheilung, wodurch die geschenkte Sache so Eigenthum des Empfängers wird, daß in keinem Fall weder das Capital selbst von dem Geber zurück⸗ genommen, noch etwas darüber gefordert werden kann. 3. Die Schrift billigt auch den Contract des Leihens und Borgens, wobei der Schuldner zur Wiedererstattung des Capitals verbunden ist, wie wir oben vom Leihcontract gesagt haben. Denn nach 2 Kön. 4, 2. kommt Elisa einer armen Wittwe selbst mit einem Wunder zu Hilfe, damit das geborgte Capi⸗ tal wiedererstattet werde. 4. Sie billigt auch die übrigen rechtmäßigen Contracte, in welchen sie auch ehrlichen Gewinn gestattet, wie wir im Capitel von den Contracten oben gezeigt haben*). In der Schrift werden aber diese Weisen des Austausches (communicatio) nicht so ohne alle Unter⸗ scheidung gebilligt, daß der reiche Schlemmer für gerechtfertigt anzusehen wäre, wenn er seinen Brüdern vieles freigebig schenkte, und dem Lazarus den Güterkauf und das Dingen zu Dienstleistungen anböte. Vielmehr theilt die Schrift das menschliche Geschlecht in mehrere Stände ein und weist einem jeden bestimmte Contracte oder Weisen des Austausches zu. Denn 1. gibt es Bettler, welche weder Geld, noch Güter, noch Fähigkeit zu Dienst⸗ leistungen haben, durch deren Austausch sie etwas erwerben könnten, wie Lazarus Luc. 16, 20., Apg. 3, 2., Luc. 18, 35., Joh. 9, 8. 2c. Nun ist der Kauf ein von Gott gebilligter Contract, wenn daher der Reiche einem Laza⸗ rus den Austausch seiner Güter durch Kauf anbieten wollte, oder: wenn du das gibst oder thust, so will ich geben, den unbenannten Contracten gemäß; oder wenn er ihm den Leihcontract anbieten wollte in der Weise: wenn du den Vertrag eingehest, das Capital wieder zu erstatten, so will ich dir geben: so wäre dieses ohne Zweifel kein rechtmäßiger Austausch, sondern eine Verspottung. Und solche Contracte billigt Gott nicht, sondern es ist ein Unterschied unter den Personen. Denn Gott hat den Kauf nicht ein⸗ gesetzt, damit er mit Bettlern vollzogen werde, sondern er will, daß dem Mangel Solcher durch Darreichung von Almosen zu Hülfe gekommen werde. 2. Es gibt auch solche, welche weder Güter, noch Geld haben, aber Dienste leisten, arbeiten, ein Geschäft treiben können, wie 3 Mos. 25, 35. der Text sehr schön sagt: Wenn dein Bruder verarmt und seine Hand wankt (wie es im Urtext heißt) ꝛc. Eine Hand, spricht er, hat er; *) Da heißt es u. A.: „Die Rechtsgelehrten definiren den Contract so, daß er die gegenseitige Verbindlichkeit sei, die aus einem Vertrag mehrerer Parteien erwächst. Die Eintheilung aber der Contracte ist diese: Einige sind benannte, als Kauf, Verkauf, Miethe, Pacht, Auftrag, In Verwahrung geben, Gesellschaft, Pfand, Leihen, Borgen, milde Gabe, freie Annahme. Weil aber die Verschiedenheit der Händel fast unendlich ist, so werden einige Contracte als unbenannte bezeichnet: Ich gebe, daß du gebest; ich gebe, daß du etwas thuest; ich thue etwas, daß du etwas thuest; ich thue etwas, daß du etwas gebest. Sie werden aber zu den benannten Arten gerechnet, denen sie zunächst entsprechen.“ Fol. 155.