# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1864_S225 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang X. August 1864. No. 8. Martin Chemnitz über den Wucher. (Auf Beschluß der St. Louis-Districts-Pastoral-Conferenz übersetzt und mitgetheilt aus Loci theologici Dr. M. Chemnitii, ed. op. et studio Polycarpi Leyseri, D. Francof. et Witteberg. Ed. nov. 1653 fol. Tom. P. II, fol. 158—170.) (Fortsetzung.) IV. Von der Definition ist in der Erklärung der vielen und mancherlei Fragen Gebrauch zu machen, welche in diesem Handel aufgeworfen werden. Und zwar werden die Definitionen mit Recht zu Grundlagen in der Beurtheilung gemacht, aber es zeigt sich oft, daß die Erklärung der Fragen nicht so leicht und jedem so nahe liegend ist, daß sie aus den bloßen Defini⸗ tionen von den Einfältigeren gleich bei dem ersten Anblick genommen werden könnte. Ich habe daher in Luther eine gewisse Methode bemerkt und beobachtet, welche später Aepinus und Brentius gebraucht und vermittelst welcher dieselben diese Lehre leicht und deutlich erklärt haben. Und ich halte dafür, daß daraus eine wahre und gründliche Erklärung aller Fragen dieser Gattung ganz richtig genommen werden könne. Es besteht aber jene Methode sehr einfach in der Beachtung des Unterschiedes der Con⸗ tracte und Personen, mit denen man zu handeln hat. Weil nehm⸗ lich Gott gewollt hat, daß das menschliche Geschlecht gesellschaftlich verbunden sei durch gegenseitigen Austausch der Güter und Pflichtleistungen, so hat er auch um dieser Ursache willen das zeitliche Vermögen nicht gleich ausgetheilt. Und damit die Liebe auf verschiedene Weise in jenen bürgerlichen Pflicht⸗ leistungen geübt werden könnte, hat Gott selbst in der mosaischen Politie nicht eine, sondern verschiedene Weisen eingesetzt, nach welchen ein rechtmä⸗ ßiger Austausch der Güter, Dienste und Pflichten statt finden sollte. Die Schrift Alten und Neuen Testamentes lehrt aber haupt⸗ sächlich vier Weisen mit den äußerlichen Gütern in der bürgerlichen Gesellschaft umzugehen. 1. Der höchste Grad ist, wenn wir unsere Güter, die uns entweder mit Gewalt genommen oder wider Recht vorenthalten werden, nicht mit Hilfe der Gesetze und der Obrigkeit wiedererlangen können, daß wir dieselben nicht durch Selbst⸗ hilfe wiedernehmen oder deswegen Aufruhr erregen, sondern Gott