# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1864_S222 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 222 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Kirchenverfassung. Auf der Gnadauer Pastoral-Versammlung wurden von Pa⸗ stor Ahrendts aus Ilsenburg acht Thesen über Kirchenverfassung gestellt. Die zweite lautet: „Was von allem corporativen Leben (also auch von Logengesellschaften und Jagdclubs?!) gilt, daß es nicht bestehen kann, wenn es nicht vom vierten Gebote als dem ihm immanenten Gesetz durchdrungen ist, das gilt auch von der höchsten und heiligsten Corporation, von der christlichen Kirche.“ Die dritte: „Die auf Grund des vierten Gebots in der Kirche erwachsene Ordnung, daß geistliche Aufseher oder Bischöfe jure divino über die Presbyter oder Pastoren gesetzt sind, und die Presbyter ihr Pfarramt wiederum jure divino verwalten, und das Alles nach bestimmten aus der göttlichen Offenbarung und aus dem christlichen Leben erwachsenen Normen, ist die Episcopal-Verfassung der Kirche.“ Die vierte: „Diese Episcopal-Verfassung ist von den Tagen des heil. Ignatius an für das einzig richtige Schirmdach der Kirche angesehen und conservirt worden. Sie konnte durch Willkühr und Vergewaltigung der Päbste und Bischöfe wohl geschädigt aber nicht vernichtet werden. Ihren Werth behält sie so gut in der Kirche für alle Zeiten, wie die ständische Monarchie im Staat.“ Die sechste: „Es ist falsch, zu meinen, die Reformatoren und namentlich Luther und Melanchthon hätten die Verfassung der Kirche zu den indifferenten Mitteldingen gerechnet ꝛc.“ — Diese der Sache wie der Form nach gänzlich verfehlten Thesen hat Herr Dr. Wangemann für werth, würdig und wichtig genug erachtet, sie als einen Theil seiner „Monatsschrift“ aufzuneh⸗ men. — B. Der Friede in der Union. In dem Städtchen Bahn in Hinterpommern war seit 1818 die Union und mit derselben die unirte Spendeformel beim heil. Abendmahl: „Christus spricht: Das ist mein Leib“ eingeführt. Im Jahre 1851 wollte der Superin⸗ tendent Petrich daselbst die lutherische Spendeformel wiederherstellen, wäre auch damit durchgedrungen, da er mehrere angesehene Glieder auf seiner Seite hatte, wenn ihm nicht sein unirt gesinnter Amtsbruder widerstanden hätte. Da nun so zwei Spendeformeln in Gebrauch kamen, verordnete das Consistorium mit Genehmigung des Oberkirchen-Raths, daß die luth. Spendeformel allein gebraucht werden solle. Im Jahr 60 wurde der Gemein⸗ dekirchenrath in Bahn eingeführt. Dieser beschloß mit 5 Stimmen gegen 3, daß die unirte Spendeformel wiederherzustellen sei. Das Consistorium trat nun auf die Seite des Gemeindekirchenraths und verbot einstweilen die lutherische Spendeformel. Darüber ungehalten drohete der lutherische Theil der Gemeinde mit Austritt, und Superintendent Petrich enthielt sich über drei Vierteljahr der Verwaltung des heil. Abendmahls. Der Oberkirchenrath ließ durch den Generalsuperintendent Hoffmann den 10. Nov. v. J. die Sache an Ort und Stelle untersuchen und eröffnete dann dem Gemeindekirchenrath in Bahn, daß es bei der vor Petrichs Zeiten üblichen unirten Spendeformel bleiben, für die lutherisch gesinnte Minderheit aber vierteljährlich eine Communionfeier mit luth. Spendeformel stattfinden solle. So machte also der Oberkirchenrath selbst eine lutherische Separation mit getrenntem Abendmahlstisch innerhalb der Union. Mit der Entscheidung war daher die unirte Mehrheit in der Gemeinde nicht zufrieden. Der zweite Prediger Steinbrück legte so⸗ gleich Protest gegen dieselbe ein, es sei ein Eingriff in sein amtliches Recht. Die Stadtver⸗ ordneten traten zusammen und beschlossen, daß diese Spaltung in der Gemeinde nicht zu Rechte bestehe. Und in einer Bürgerversammlung traten 3 bis 400 Männer zu einem Verein zusammen, unterzeichneten einen Protest und gelobten sich: „weder der vom Superinten⸗ dent Petrich abzuhaltenden Beichte, noch einer Predigt desselben vor dem heil. Abendmahle fernerhin beizuwohnen.“ Dieser Protest nebst einem „Antrage“ wurde dem Oberkirchen⸗ rath eingesandt. Im Antrage heißt es wörtlich: „Im Namen Gottes und des Heilandes, im Namen unserer verklärten christlichen Könige Friedrich Wilhelm III. u. IV., im Namen der hochheiligen christlichen Liebe, wie sie in den Evangelien von den Aposteln gelehrt und gepredigt wird, bitten wir dringend und gehorsamst, Ein Hochwürdiges Consistorium wolle durch schleunige und hochgeneigte Beseitigung der Verfügung vom 4. Februar (worin die vierteljährige luth. Communion angeordnet war) die unerträgliche Last des unseligen Zerwürfnisses von unseren schwer gedrückten Herzen nehmen, uns zu unserem heißersehnten Frieden endlich verhelfen und uns neue Freudigkeit am kirchlichen Leben für jetzt und immer