# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1864_S218 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 218 Zum Kirchenstreit der lutherischen Freikirche in Preußen. und es würde also jedenfalls richtig sein, einen muthwilligen Uebertreter dieser Men⸗ schensatzungen ebenso zu bannen, als einen Uebertreter des sechsten Gebotes, weil er die göttliche Obrigkeit verachtet, gerade so wie vor Zeiten unter dem Papstthum. Nur bringt Huschke in Betreff des Bannes die Milderung an, daß der Gebannte bloß von der sichtbar äußerlichen Kirche ausgeschlossen ist, ohne daß das Bedeutung für sein innerliches Verhältniß zu Gott hat. Daraus würden wir freilich schließen, daß also doch nach Huschke's Geständniß die sichtbare Anstaltskirche nicht das Erste und Grundlegende ist, denn sonst würde außer ihr kein Heil sein. Wenn es nun Huschke auf diesem Wege zu einer Regimentskirche wirklich bringt, so fehlt nur der Schlußstein des Ganzen, und damit fehlt sehr viel. Er hat das Prüfungsrecht und die Prüfungspflicht der gläubigen Gemeinde nicht beseitigen können und dürfen, und das macht einen argen Strich durch die Autorität des Regi⸗ mentes. Bekanntlich ist die Hauptaufgabe des Regimentes die Sorge für die reine Lehre, alle andern Aufgaben verhalten sich nur untergeordnet und dienend dazu. Dem Regimente die Sorge für die Lehre nehmen, heißt ihm das Auge ausstechen, wenn nicht lieber das Herz aus dem Leibe reißen. Welche Autorität hat nun das Regi⸗ ment in diesem Stücke: Eine selbsteigene durchaus nicht. Es kann gar keine Lehr⸗ entscheidungen geben, die an und für sich bindend sind. Selbst wo es nur die schon längst entschiedene Lehre geltend machen und zur Anwendung bringen will, muß es sich gefallen lassen, daß ihm jeder Laie auf die Finger sieht, ob es sich nicht vergriffen hat. Dazu ist jeder Laie verpflichtet nach dem Worte: Glaubet nicht einem jeglichen Geiste, sondern prüfet die Geister, ob sie aus Gott sind. Sobald es sich um die Lehre handelt, steht das Kirchenregiment unter dem Urtheil der gläubigen Gemeinde. Wenn nun aber in diesem Hauptstücke des Regimentes die letzte Entscheidung und höchste Gewalt in der Gemeinde der Gläubigen liegt, so fällt Huschkens ganzer Bau über den Haufen. Es ist nicht wahr, daß die Kirchengewalt ursprünglich in der Anstaltskirche und dem Aemterorganismus liegt. Es ist nicht wahr, daß das Regi⸗ ment eine von Gott gestiftete Obrigkeit vorstellt. Es ist nicht wahr, daß man diese Obrigkeit hören muß, als hörte man Gott selbst. Huschke behält auch für sein Regiment von der Kirchengewalt nur den geflickten und gestückten Rock der Kirchenord⸗ nung oder der äußeren Menschensatzungen über, der gewiß keine großen Regimente⸗ thaten verrichten wird. Denn alle eingreifenden Kämpfe und Bewegungen in der Kirche drehen sich um die Lehre. Wer hier nicht Meister ist, der regiert nicht, sondern muß sich regieren lassen. Es ist nun einmal nicht möglich, in der Freikirche eine solche Kirchengewalt herzustellen, wie sie Huschke haben will; denn die Kirchengewalt in der Landeskirche hat einen ganz andern Boden. Will man eine wirkliche Regimentskirche herstellen, so muß man durchaus den letzten Schritt thun, welchen die katholische Kirche längst gethan hat. Man muß dem Regieramte die Lehrentscheidungen übertragen und sie der gläubigen Gemeinde nehmen. Man muß dann aber auch den Geistlichen das Regieramt übertragen und sie zu Bischöfen machen, weil Lehrentscheidungen zu der Natur des geistlichen Amtes gehören. Ob dann nicht bei möglicher Uneinigkeit der Bischöfe ein Papst unentbehrlich sein wird, mag man auch noch überlegen. Das ist etwas Ganzes, da hängt alles wie am Schnürchen aneinander. Huschkens Anschau⸗ ung dagegen ist ein kirchlicher Synkretismus, zu deutsch Mischmasch. Er ist in das katholische Fahrwasser gerathen, aber wenn sich ihm der Hafen von Rom aufthun will, so hält ihn die protestantische Luftströmung zurück, daß er weder landen noch zurücksegeln kann, sondern auf einem Meere kreuzen muß, das solche Segler sehr leicht an seinen Klippen zerschellt. Wie gern sähe man einen so ausgezeichneten Armiral unter einem günstigern Sterne fahren! Denn was wird nun das Loos des Kirchenkampfes sein? Man wünschte von Herzensgrund, daß eine friedliche Einigung, oder doch eine gegenseitige Duldung erzielt werden möchte, und Alles räth dringend dazu in dieser Zeit der Verwirrung, wo die Kirche aus den Fugen zu gehen scheint, und die Vertheidiger rechter Lehre sich oftmals selbst auf einem fahlen Pferde finden lassen. Aber ich zweifle jetzt fast, nach⸗ dem Huschke sich so klar ausgesprochen hat, daß sich die entgegengesetzten Anschauun⸗ gen werden tragen können. Die Freikirche ist um der Lehre willen von der preußischen Landeskirche ausgeschieden; bei Huschken ist noch die Verfassung hinzugekommen, die ihm, wie man sieht, ein wesentliches Stück der Lehre selbst ist. Was soll nun werden? Soll die Freikirche jetzt in sich selbst den Zustand tragen, den sie durch Ausscheidung