# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1864_S217 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zum Kirchenstreit der lutherischen Freikirche in Preußen. 217 einer Gnadenanstalt der himmlischen Güter gestaltet. Sie ist ihm erst eine Gemeinde der Heiligen, und dann eine Heilsanstalt. Huschken ist sie umgekehrt erst eine Anstalt, und dann eine Gemeinde der Heiligen, weil diese durch jene erzeugt wird. Man wird vielleicht sagen: das eine ist richtig, und das andre ist nicht falsch; aber so lassen sich die beiden nicht vertragen. Brunn, der überhaupt nichts weiter thut, als daß er die lutherische Lehre einfach und klar darstellt, folgt der von der ganzen alten Kirche anerkannten Lehre, daß der Leib Christi, wozu nur die Gläubigen gehören, in der sichtbaren Kirche ist, so daß sich der Leib Christi und die sichtbare Kirche nicht decken, weil die sichtbare Kirche mit Heuchlern untermischt ist. Huschke dagegen erklärt die sichtbare Kirche selbst mit allen Gottlosen und Heuchlern für den Leib Christi. Jedes Glied der sichtbaren Kirche soll auch ein Glied des Leibes Christi sein: und wenn man fragt, wie das möglich ist, daß z. B. die Teufelskinder in der sichtbaren Kirche, die also gewissermaßen zum Leibe des Teufels gehören, zugleich Glieder des Leibes Christi sein können, oder wenn man fragt, wie Christus und Belial sich zu⸗ sammenreimen; so macht Huschke eine Unterscheidung, die mit andern Worten dar⸗ auf hinausläuft, daß die Teufelskinder zwar (subjectiv) ihrer Gesinnung und ihrem Herzen nach des Teufels sind, doch aber (objectiv) noch mit etlichen Wurzeln und Fasern ohne ihr Zuthun in einem solchen Verbande mit Christo erhalten werden, daß sie in diesem Betrachte Glieder Christi heißen können. Wir haben die Behauptung hier nicht zu untersuchen, wir haben nur auf zwei Stücke aufmerksam zu machen. Erstlich ist es ausgemacht, wenn man eine gliedlich verfaßte oder organisirte Regi⸗ mentskirche mit göttlicher Autorität will, so muß man sie ganz und recht wollen und gleich bei der Grundlage anfangen, nämlich bei der sichtbaren Kirche. Es macht den Eindruck kläglicher Halbheit, wenn man jener Regimentskirche einen Unterbau geben wollte, wie er bei Brunn vorliegt. Ist die Gemeinde der Heiligen die Wurzel der Kirche, so kann eine solche Regimentskirche nicht zu Stande kommen, wenn jene gleich das von Gott gegebene Predigtamt und die von Gott gesetzten natürlichen Ord⸗ nungen zu Hülfe nimmt, was Brunn richtig gezeigt hat. Daneben ist aber zweitens zu bemerken, daß Huschke durch die folgerichtige Ausbildung seiner Lehre auch seinen vollständigen Bruch mit der lutherischen Lehre von der Kirche an den Tag gelegt hat. Diese Lehre ist entschieden und wesentlich katholisch. Die Katholiken, und nur sie allein, lehren, daß die sichtbare Kirche nicht nur der wahre Leib Christi, sondern auch zuerst eine Anstalt ist; und alle protestantischen Gemeinschaften haben einhellig diese Lehre verworfen, weil daraus folgen würde, daß sie bei der Reformation vom wahren Leibe Christi abgeschnitten seien. Huschke selbst wird sich diesen Wider⸗ spruch nicht verbergen können. Denn wenn die lutherische Kirche lehrt, die Gottlosen seien „nur dem Namen nach“, die Frommen aber „dem Namen und der Sache nach“ in der wahren Kirche, so heißt das nach allen vernünftigen Regeln der Erklärung, daß die Gottlosen von der Kirche, die der Leib Christi ist, nichts weiter als den Namen haben. Huschke erklärt dagegen, „der Name sei auch ein wesentlicher Theil der Kirche“, folglich gehörten sie wesentlich mit zur Kirche und wären also doch nicht bloß dem Namen, son⸗ dern auch dem Wesen, oder was dasselbe ist, der Sache nach in der Kirche. Alle Welt wird sagen: das ist eine Spitzfindigkeit. Spitzfindigkeiten gebraucht man aber nur, wenn man eine unlösbare Schwierigkeit, die man nicht beiseitigen kann, sich oder andern verdecken will. Welchen großen Vortheil Huschke durch seine Lehre von der sichtbaren Kirche gewinnt, zeigt sich auf Schritt und Tritt. Die sichtbare Kirche als äußere Anstalt ist das Erste, das Grundwesen der Kirche. Da nun die ganze Kirchengewalt der Kirche gegeben ist, so ist sie ohne Frage dieser Anstalt gegeben, und zwar ursprüng⸗ lich. Diese Anstalt ist aber ein Gliedbau oder ein Organismus in mancherlei Gaben und Aemtern, woraus hervorgeht, daß den Aemtern in der Kirche die Kirchengewalt eingestiftet ist. Also nicht die Gemeinde der Heiligen hat ursprünglich die Kirchenge⸗ gewalt, sondern der Organismus der Aemter, die vom heiligen Geiste in der Kirche gesetzt sind. Beide, die gläubige Gemeinde und der Organismus der Aemter, verhalten sich nun so zu einander, daß die Regierämter kraft der ihnen eingestifteten göttlichen Autorität eine kirchliche Obergewalt über die Gemeinde der Gläubigen bilden, welcher die Pastoren, sofern sie nicht an der Regierungsgewalt theilnehmen, gleichermaßen unterworfen sind. Daher ist gar kein Unterschied zwischen Kirchen⸗ ordnung und göttlichen oder obrigkeitlichen Gesetzen im Punkte des Gehorsams zu machen. Es gilt auch von solchen Kirchengesetzen: Wer euch höret, der höret mich;