# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1864_S199 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Dr. K. K. Münkel's Beurtheilung der Schrift: Die rechte Gestalt ꝛc. 199 rische Absicht nimmt, so ist das kein Wucher. Denn es ist ein guter Grundsatz der Rechtsgelehrten: „In Liebesdiensten sind wir zuerst denjenigen verpflichtet, von denen wir eine Wohlthat erhalten zu haben uns bewußt sind.“ 4. Was das immer sein möge, was über das Capital gefordert wird, sei es derselben oder einer anderen Gattung, das ist Wucher. Hieronymus schreibt in seiner Schrift zu dem Propheten Ezechiel: „Manche meinen, Wucher sei nur im Gelde; die Schrift aber, dieses voraus sehend, nimmt den Uebersatz jeder Sache hinweg, daß man nicht mehr nehme, als man gegeben hat.“ Ebendaselbst: „Einige pflegen anstatt des Wuchergeldzinses Gaben anderer Art zu nehmen, und sehen nicht ein, daß die Schrift den Wucher Uebersatz nennt, was es auch sein möge, was man von dem, welchem man gegeben hat, mehr nimmt.“ Ambrosius: „Viele, um die Gebote des Gesetzes zu umgehen, fordern, wenn sie den Händlern Geld gegeben haben, keinen Geldwucher, sondern nehmen von den Waaren derselben als Wuchergewinn; darum mögen sie hören, was das Gesetz sagt. Du sollst, spricht es, nicht wuchern weder mit Geld, noch mit Speise, noch mit allem, damit man wuchern kann.“ 5 Mos. 23,19. Derselbe: „Wucher ist Speise, Wucher ist ein Kleid, und was nur immer zum Capital hinzukommen mag, ist Wucher; gib ihm einen Namen, welchen du willst, es ist Wucher.“ Augustinus: „Wenn du einem Menschen Geld geliehen hast, von dem du mehr, als du gegeben hast, erwartest, sei es Geld, oder Weizen, oder was es sonst anderes sein mag, so bist du ein Wucherer.“ Und Thomas sagt mit Recht: „Wenn ein Vortheil, der nach Geld berechnet werden kann, als Arbeiten oder eine Dienstleistung, wegen des mit dem Leihen geleisteten Dienstes gefordert wird, so ist das Wucher.“ 5. Wenn Christus sagt: „daß ihr nichts dafür hoffet,“ so tadelt er den Vertrag und die Absicht, weil sie sonst nicht leihen würden, wenn sie nicht hofften, etwas über das Capital zu erhalten. (Fortsetzung folgt.) (Eingesandt von Prof. Brauer.) Dr. K. K. Münkel's Beurtheilung der Schrift: „Die rechte Gestalt einer vom Staate unabhängigen evangelisch⸗luth. Ortsgemeinde.“ Von C. F. W. Walther in St. Louis. Es ist für die Glieder der Missouri Synode unstreitig von hoher Wichtigkeit, wie ihr kirchliches Leben von den Lutheranern in Deutschland beurtheilt wird. Denn nicht nur ist die Wahrnehmung einer nach und nach sich anbahnenden geistlichen Einigkeit in so brennenden Fragen als Kirche, Amt, Kirchenregiment, an sich, um der Wahrheit willen, etwas sehr Erfreuliches, sondern in gewisser Beziehung hängt das gedeihliche Wachsthum der Synode selbst, mehr oder weniger, davon ab. Denn jemehr dieser entsetzliche Bür⸗