# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1864_S198 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 198 Martin Chemnitz über den Wucher. drückung oder ein heimliches Beißen des Nächsten erfolgt. Christl. Definition ist diese: „Wucher ist jeder Gewinn, der für das Geliehene oder Ausgeborgte gefordert wird.“ Oder noch eigentlicher: „Wer in der Absicht eines Gewinnes leiht, ist ein Wucherer.“ Denn wenn er sagt: „Daß ihr nichts dafür hoffet“ (Luc. 6, 35.), so zeigt dies eine Absicht des Gewinnes an, weil man sonst nicht würde geliehen haben. Die Beschreibungen der Kirchenväter sind mehr Andeutungen als Definitionen. Z. B. Ambrosius: „Wucher ist alles, was zum Capital hinzukommt.“ Hieronymus: „Im Wucher wird Uebersatz berechnet.“ Augustinus: „Wucher ist, wenn jemand in irgend einer Sache mehr fordert, als er gegeben hat.“ Die einfachste und sicherste Weise aber, Definitionen sowohl festzustellen, als zu erklären, ist, wenn man das, was zum Wesen oder zur Natur des Definirten gehört, zusammenfaßt und in gewisse Glieder eintheilt. Zur Definition des Wuchers gehört daher: 1. daß derselbe im Leihcontract vorkommt 2 Mos. 22, 25., 5 Mos. 23, 20. Zum Wesen des Leihens gehören aber vier Stücke. Erstlich wann die Sache so von einem auf den andern übertragen wird, daß sie dessen wird, der sie empfängt. Denn man will, daß man im Lateinischen das Geliehene darum Mutuum nennt, weil da aus dem Meum (dem Meinen) das Tuum (das Deine) wird. Zweitens muß es ein umsonst geleisteter Dienst sein, denn sonst würde es entweder ein Verkaufen oder ein Vermiethen sein. Drittens wird die Macht, das Geliehene zu gebrauchen, nicht auf immer, sondern auf eine gewisse Zeit gegeben, denn sonst würde es ein Schenken sein. Viertens kommt die Verbindlichmachung dazu, daß es wiedererstattet werde, nicht zwar dieselbe Sache der Zahl nach, sondern eine andere entweder von derselben Gattung oder von derselben Quantität und von demselben Werthe. Ps. 37, 21.: Der Gottlose borget und bezahlet nicht ꝛc. Und zwar ist nach dem Rechte die Gefahr des Capitals bei dem Empfänger, wenn es z. B. entweder durch einen Zufall, oder durch Diebstahl, oder durch Brand verloren wird. Zur Definition des Wuchers gehört 2., daß man außer der Zurückerstattung des Capitals noch etwas fordert, entweder auf Grund eines Vertrags, oder der Absicht nach. Daher der Wucher Marbit und Tarbit heißt, wie oben gesagt ist. 3. Wann etwas über das Capital gefordert wird wegen des geliehenen Geldes oder wegen des mit dem Leihen geleisteten Dienstes. Denn eine rechtmäßige Erstattung des Interesses, wenn nehmlich der Schuldner eine thatsächliche Ursache zu Verlust gegeben hat, ist kein Wucher. Ferner, wann der Schuldner durch den Gebrauch des geliehenen Geldes entweder einem Verluste entgangen ist oder etwas gewonnen hat und, weil er einsieht, daß er durch die Dankbarkeit zu einer Vergeltung verbunden sei, dem Gläubiger über das Capital etwas schenkt, und wenn dieser es ohne Vertrag, ohne daß er es gefordert hat und ohne wuche⸗