# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1864_S197 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Martin Chemnitz über den Wucher. 197 wißheit geben, welche in dieser Sache nothwendig ist; und zwar hauptsächlich um zweier Ursachen willen. 1. Weil der Wucher in der heiligen Sprache seinen Namen nicht nur vom Beißen, sondern auch vom Uebersatz und Mehrnehmen hat, wie oben gesagt worden ist. 2. Wenn die Schrift selbst diesen Unterschied klärlich setzte, daß es nehmlich keine Sünde sei, mit einem Reichen Wucher zu treiben, dann hätte die Sache keine Schwierigkeit; wie Christus z. B. von der Ehescheidung sagt: es sei denn um Hurerei willen ꝛc., ferner wie er beim Tödten zwischen einer Privat- und öffentlichen Person einen Unterschied macht. Nun aber redet die Schrift von dem Wucher schlechthin und insgemein ohne eine solche Ausnahme und Unterscheidung; jene etymologische (auf die Wortabstammung allein gegründete) Definition ist daher nicht die wahre, volle und vollkommene. Andere verdammen, weil der Wucher Marbit, Mehrnehmen, heißt, wie oben gesagt ist, auf Grund dieser Benennung jedes Kaufen von Einkünften und jeden ehrlichen Profit, der in rechtmäßigen Contracten erworben wird, weil die Schrift den Wucher einen solchen Uebersatz nenne, wann man mehr nimmt, als man ausgibt. Es hat auch solche gegeben, welche, weil manche Marbit mit Zuweitgehen übersetzt haben, darum behaupteten, daß nur das Zuweitgehen im Wucher verdammt werde, ein gemäßigter Gebrauch desselben aber nicht getadelt werde. Ich erwähne dieses darum, damit man, weil leicht Versehen begangen werden, die wahren Definitionen desto fleißiger verstehen und die Gründe derselben erforschen lernen möge. Ich will aber einige Beschreibungen verschiedener Autoren mittheilen, denn ich halte dafür, daß eine solche Vergleichung von großem Nutzen sei. Die Rechtsgelehrten haben folgende Definitionen: „Wucher ist der um des Leihens willen schuldige oder vertragsmäßig geforderte Gewinn. Wucher ist alles, was beabsichtigter Weise oder auf Grund vorgängigen Vertrags zum Capital hinzukommt.“ Die Definition des (Rechtsgelehrten und Bischofs) Hostiensis (†1271) ist vollständiger: „Wucher ist alles, was zur Zurückerstattung der geliehenen Sache hinzukommt, um des Gebrauchs der Sache willen, auf Grund gemachten Vertrages oder vermöge eines in dieser Absicht gemachten Contracts.“ Philippus (Melanchthon) definirt also: „Wucher ist ein außer dem Capital allein für den Dienst des Leihens geforderter Gewinn.“ Luther sagt: „Wer nach den Geboten der Liebe leihet und über das Capital etwas oder ein Mehreres oder Besseres fordert oder nimmt, der begeht Wucher.“ Andere also: „Wucher ist, wann immer zu dem Capital hinzukommt, was wegen des Gebrauchs des geliehenen Geldes oder wegen der Verzögerung gefordert wird.“ Aus Moses kann eine doppelte Definition aufgestellt werden: „Wucher ist, wann man für den Dienst des Leihens mehr, als man geliehen hat, fordert und nimmt.“ Oder: „Wann es sich bei dem Leihen nicht darum handelt, daß die Dürftigkeit des Nächsten unterstützt werde, und wenn man darum unbekümmert ist, wie es für den, welcher borgt, ausfällt, sondern nur der Gewinn und Vortheil des Leihens gesucht wird und daraus entweder eine offenbare Be⸗