# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1864_S196 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 196 Martin Chemnitz über den Wucher. (Auf Beschluß der St. Louis⸗Districts⸗Pastoral⸗Conferenz übersetzt und mitgetheilt aus Loci theologici Dr. M. Chemnitii, ed. op. et studio Polycarpi Leyseri, D. Francof. et Witteberg. Ed. nov. 1653 fol. Tom. P. II, fol. 158—170.) (Fortsetzung.) III. Nachdem daher durch deutliche Zeugnisse der Schrift erwiesen worden ist, wie der Wucher im Gerichte Gottes angesehen werde, so ist nun die Definition desselben festzustellen, was nehmlich jene Sache sei, die unter dem Namen des Wuchers so hart verdammt wird, damit man nicht einer Handlung, welche wirklich wucherisch ist, einen anderen gelinderen Namen gebe (wie „Schadewacht“ oder das Interesse des entstehenden Schadens, „Stillstand“ oder das Interesse des entgehenden Gewinnes, Gnadengeld, Dienstgeld, Vortheilgeld) und so sich selbst in gefährlicher Weise betrüge; oder auch damit nicht rechtmäßige Contracte unter dem Namen des Wuchers in aufrührerischer Weise verdammt werden. Denn Gerson lobt mit Recht den Ausspruch des Cameracensis (Massäus †1546): „In menschlichen Contracten, welche, das Vorhandensein der Sünde vorausgesetzt, natürlich und nothwendig sind, darf die Verwerfung oder Zurückführung auf wucherische Bosheit nicht leicht geschehen.“ Es kann aber in der Definition leicht ein Versehen begangen werden, weil der Geiz im Aufsuchen von Vorwänden erfinderisch ist. Und Versehen sind in dieser Materie sehr gefährlich. Denn von einem Wucherer sagt das Urtheil Gottes: Er wird nicht wohnen in der Hütte des HErrn, er wird nicht leben, er wird des Todes sterben ꝛc. Zur Warnung wollen wir daher Einiges von dieser Art anmerken. Manche nehmen die Bedeutungen, welche aus der Etymologie (Wortableitung) der Namen genommen werden, für die volle Definition und versehen sich so in der Sache selbst. Z. B. weil bei den Hebräern der Wucher seinen Namen vom Beißen oder Zernagen, ferner vom Beschweren und Unterdrücken hat, (darum nehmlich, weil er aus Geiz und Ungerechtigkeit entsteht und mit Unrecht, Schaden und Verlust des Nächsten verbunden ist), so behaupten manche, der Wucher werde in der Schrift nicht an sich, weil er seiner Art nach sündlich sei, verdammt, sondern insofern und nur dann, wann er dem Nächsten zum Nachtheil gereicht und ihm drückend ist; wann er aber nicht beißt, wann er z. B. von einem Reichen gefordert wird, welcher durch den Gebrauch des geliehenen Geldes sich Vortheil verschaffen kann, da werde er auch nicht in der Schrift verdammt. Diese dichten eine solche Unterscheidung: der eine Wucher sei der beißende oder den Nächsten beschwerende und drückende Wucher, welcher verboten und verdammt sei; der andere sei der dem Nächsten Vortheil bringende, welcher nicht verboten, sondern eine Liebespflicht sei. Dieses läßt man sich gern sagen, weil die Wucherer immer den Ruhm haben wollen, daß sie ihren Schuldnern eine große Wohlthat erweisen. Aber weil über diese Frage nach Gottes Wort zu urtheilen ist, so können jene etymologischen Bedeutungen dem Gewissen nicht diejenige Ge⸗