# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1864_S194 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 194 Theologische Axiome. 88. Der HErr hat eben damit, da er gelehret, daß man alles verkaufen und verlassen soll, erlaubet oder vielmehr geboten, alles rechtmäßig zu suchen und zu besitzen; denn du kannst nichts verkaufen oder verlassen, was du nicht rechtmäßiger Weise erworben hast und besitzest. (Luther.) 89. Rerum divisio, dominia et possessio sunt ordinationes civiles, approbatae verbo Dei in praecepto: Non furtum facies. (Apol. Aug. Conf.) Die Vertheilung der Güter, die Herrengewalten und das Eigenthumhaben sind bürgerliche Ordnungen, welche durch Gottes Wort in dem Gebote: Du sollst nicht stehlen, bestätigt sind. 90. Aequalitas urgetur, non juxta proportionem arithmeticam, sed geometricam intellecta. (Aeg. Hunnius.) Die Gleichheit, auf welche (in Gottes Wort) gedrungen wird, wird nicht nach arithmetischer, sondern geometrischer Proportion verstanden. 91. Servitus post lapsum demum originem accepit. (Baier.) Die Knechtschaft ist erst nach dem Fall entstanden. 92. Societas herilis causam efficientem habet Deum. (Baier.) Die herrschaftliche Gesellschaft hat Gott zur wirkenden Ursache. 93. Causa impulsiva societatis herilis ex parte hominum est indigentia hujus vitae. (Baier.) Die Bewegursache der herrschaftlichen Gesellschaft von Seiten der Menschen ist das Bedürfniß dieses Lebens, 94. Causalitas causae efficientis (societatis herilis) ex parte hominum consistit in eo, quod servus vel bello justo captivus ducitur, vel emitur, vel cum eo libere contrahitur. (Baier.) Die Ursächlichkeit der wirkenden Ursache (der herrschaftlichen Gesellschaft) von Seiten der Menschen besteht darin, daß der Knecht entweder in einem gerechten Kriege zum Gefangenen gemacht, oder gekauft, oder mit ihm frei ein Vertrag gemacht wird. 95. Officium dominorum consistit in aequa laborum impositione, necessariorum hujus vitae suppeditatione aut, pro diversitate modorum hujus societatis, mercedis promissae solutione, denique directione atque castigatione prudente et moderata. (Baier.) Die Pflicht der Herren besteht in billiger Auferlegung der Arbeiten, in Darreichung des zu diesem Leben Nothwendigen oder, nach Maßgabe der verschiedenen Arten dieser Gesellschaft, in Bezahlung des versprochenen Lohnes, endlich in Anleitung und kluger und gemäßigter Züchtigung. 96. Officium servorum consistit in honore, obsequio, fide ac patientia dominis exhibenda. (Baier.) Die Pflicht der Knechte besteht in den Herren zu erweisender Ehre, Folgsamkeit, Treue und Geduld. 97. „Es soll kein Leibeigener sein, weil Christus hat alle befreiet.“ Was ist das? Das heißet christliche Freiheit ganz fleischlich machen. (Luther.) 98. Die Leibeigenschaft ist nicht wider das christliche Wesen, und wer es saget, der leuget, sondern die christliche Freiheit erlöset die Seelen und