# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S192 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 192 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. rechtlichen, nicht einseitig lösbaren Zusammenfügung der Herzogthümer mit Dänemark bis zum 15. Nov. 1863 reden. An diesem Tage aber hat eben Gott der HErr unmittelbar durch die Abberufung Friedrichs VII. aus dieser Zeitlichkeit jenes Band gelöst, und es ist seitdem nur noch eine Zusammenfügung Schleswig-Holsteins mit Dänemark durch das verruchte, den göttlichen Fügungen widerstrebende Londoner Protokoll, das ohnmächtige Werk einer gottlosen Diplomatie, übrig geblieben. Wirklich „„von Gott zusammengefügt““ sind jetzt kraft Erbrechts Herzog Friedrich VIII. und die Herzogthümer Schleswig-Holstein. — Und wohl könnte der „„Revolution“““ durch das Verhalten der deutschen Machthaber und der ihnen Nahestehenden zu der schleswig-holsteinischen Sache gewaltiger Vorschub geleistet werden; aber nur durch ein solches, welches darin das Recht aus Rücksicht auf Machtfragen mit Füßen träte, nicht durch dasjenige, welches die Evangelische Kirchenzeitung in unseligem Bunde mit der Kreuzzeitung abwehren will. Wenn die, welche das Recht schirmen sollen, es unterdrücken und dadurch den Rechtssinn des Volkes verletzen, dann eben machen sie sich zu den erwünschtesten Helfershelfern des „„bösen Feindes“““, der Revolution; dann wird der Revolution Anlaß gegeben, eine an sich reine Sache für ihre Zwecke zu mißbrauchen.“ — In einem späteren Hefte entwirft Hengstenberg von dem Eindringen der Politik in das kirchliche Gebiet drüben folgendes Bild: „Die Kämpfe auf kirchlichem Gebiete um Lehre und Bestand der Kirche überhaupt scheinen dermalen plötzlich aufgehoben zu sein, die christlichen Glaubensartikel scheinen selbst den Theologen heut zu Tage nicht mehr so wichtig, daß man sie als in dem Vordergrunde der Kirche stehend vor Allem seiner Aufmerksamkeit werth hält: orthodox oder heterodox, Freund oder Feind, das scheinen jetzt selbst Haufen von Theologen Denominationen zu sein, die nur noch für die Politik einen Sinn haben. Ob man gut Augustenburgisch ist und gut süddeutsch-constitutionell, das scheint augenblicklich die Hauptfrage für die Kirche werden zu sollen.“ Italien. Ueber den schon mehrmals berührten Gesetzentwurf, die Aufhebung der geistlichen Orden in Italien betr., berichtet die A. A. Z. in Nr. 63 Folgendes: Nach diesem Entwurf sollen in Zukunft im ganzen Königreich Italien alle bisher von den Gesetzen anerkannt gewesenen religiösen Gesellschaften, alle religiösen Ordenshäuser, alle regulären und seculären Congregationen aufhören. Nur Ordenshäuser, die zum öffentlichen Nutzen beitragen, können durch spezielle königl. Dekrete davon ausgenommen werden. Die Mitglieder dieser Körperschaften erhalten beim Austritt aus den Klöstern die vollen bürgerlichen und politischen Rechte. Es wird ihnen eine Pension zugesichert, welche für die Priester zwischen 300 und 600 Fr. und für die Laienbrüder und Convertiten zwischen 150 und 300 Francs schwankt. Die Canonici, Titularäbte ꝛc. erhalten die Rente der ihnen entrissenen Dotationen. Alle ländlichen und städtischen Güter, welche den Erzbisthümern, Bisthümern und Domcapiteln angehören, sowie sonstige geistliche Pfründen und Beneficien werden veräußert, jedoch nicht mit den Staatsgütern verschmolzen, sondern zur Besoldung der Pfarrer verwendet. Der Geldwerth der einzuziehenden Klostergüter wird auf eine jährliche Rente von mehr als 76 Mill. Francs, also auf ein Kapital von 2 Milliarden geschätzt. (Freimund.) England. In England wurde ein merkwürdiges kirchengerichtliches Urtheil gefällt. Unter den Verfassern der „Essays and Reviews,“ gelehrten Abhandlungen, welche zum Theil gegen das Ansehen der heil. Schrift und Wahrheit der christlichen Lehre gerichtet waren, befanden sich auch einige Geistliche. Sie waren von ihrer zuständigen Behörde vom Amt suspendirt worden, appellirten aber von Instanz zu Instanz, endlich auch an die oberste, welche der Geheimerath der Königin bildet. Dieser nun decretirte, daß zur Suspension kein Grund vorhanden sei, und befahl unter dem Beifall beinahe der ganzen Presse, daß die Geistlichen wieder in ihre Aemter eingesetzt werden. — So schalten und walten die weltlichen Herzen, die ohne den Geist Gottes Geistliches zu richten unternehmen, auch in England in Sachen des christlichen Glaubens. (Freimund.) In der Stadt Nürnberg wurden 1863 nach den pfarramtlichen Tabellen 1055 eheliche und 413 uneheliche Kinder geboren. Vor dritthalbhundert Jahren (1613) betrug in derselben Stadt die Zahl der ehelich gebornen Kinder 1616, die der unehelich gebornen 37. (Freimund.)