# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S191 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 191 Erbfeind mischt sich ein, dann wird ganz Deutschland ein blutiges Kriegstheater, daß die Kirchen ganz leer stehen, und die Engel weinen und die Teufel lachen. Glaube mir, ich bin ein besserer Patriot, als ihr alle, und wenn ihr mehr ins Gebetskämmerlein ginget, thätet ihr auch mehr für Deutschland, als mit eurem Räsoniren und Prahlen und Wühlen. Werden die Gerichte Gottes von Deutschland noch abgewandt, so geschieht das durchs Gebet. Darum bitte ich alle, die dies lesen, doch alle Tage zu beten, die Betglocke erinnert ja dreimal daran: Verleih uns Frieden gnädiglich, HErr Gott, zu unsern Zeiten. Es ist ja doch kein andrer nicht, der für uns könnte streiten, als Du, unser Gott alleine. Amen.“ Fiat applicatio! Schweden. In der schwedischen kirchlichen Gesetzgebung sind vor kurzem folgende wichtige Veränderungen vorgenommen worden. Das Sacramentgesetz vom J. 1855, welches jeden, der, ohne ordinirt zu sein, die Sacramente verwaltet, zu Geldstrafe oder gar Gefängniß bei Wasser und Brod verurtheilt, ist aufgehoben. Ebenso das Gesetz von 1686, durch welches jeder Confirmirte, besonders wenn er Staatsbeamter war, gezwungen wurde, wenigstens einmal im Jahr das hl. Abendmahl zu genießen. Endlich ist durch ein eigenes Gesetz eine Generalsynode für die schwedische Staatskirche geschaffen, in der die zwölf Bischöfe des Reichs ex officio sitzen, neben ihnen aber noch die Geistlichen und Laien durch gewählte Repräsentanten vertreten sein werden. Die Entscheidung über Liturgie, Katechismus, Gesangbuch u. s. w., welche bis jetzt der politischen Vertretung des Landes im Reichsrath zukam, soll künftig dieser kirchlichen Convocation, wie sie heißt, überlassen werden. Renan hat sein Buch schon über drittehalbhunderttausend Thaler eingebracht, auch ein gutes Geschäft. Renan soll jüdischer Herkunft sein. Christlicher Staat. Bei Gelegenheit der Besprechung der im Reformationszeitalter in Italien von sonst redlichen Männern erstrebten kirchlich⸗politischen Reformation spricht P. (Philippi?) in Kliefoth's Zeitschrift vom Januar und Februar das goldene, auch für unsere hiesigen Verhältnisse zu beherzigende Wort aus: „Gottes Wort soll zwar auch alle weltlichen Dinge und Ordnungen durchdringen; aber daß es solches thue, soll nicht unser Augenmerk sein, sondern erst Gottes Wort in seiner ganzen Wahrheit rein in die Herzen, dann wird es auch die Staaten neu gebären.“ Australien. Pastor Fritzsche in Lobethal ist am 26. Nov. v. J. gestorben. Die Entzweiung unter den Christen über politische Fragen scheint gegenwärtig in Deutschland eine ähnliche Höhe erreicht zu haben, wie hier in America. Sonderlich ist es die Berliner Kreuzzeitung und ihre zahlreiche Partei, welche, in der schleswig⸗holsteinischen Frage der ziemlich allgemein gewordenen Annahme, daß die Augustenburger Linie im Besitze des Erbrechtes der Herzogthümer sei, entgegentretend, die schärfsten Angriffe erfährt. Dr. Ebrard sagt von ihr in einer eignen Broschüre: „Sie ist eine Partei, die da aussieht wie ein Lamm, und redet wie ein Drache, die den Namen Christi in ihrem Mund, und das Kreuz an ihrer Stirne führt, in Wahrheit aber darauf ausgeht, die Grundlage christlich⸗sittlicher Ordnung im Staat und in den Staaten in gleißnerischer Selbstsucht zu unterwühlen.“ Er fordert schließlich „alle Prediger in Preußen, die den HErrn JEsum lieb haben,“ auf: „Um der Ehre des HErrn JEsu Christi und um des Heils der euch anvertrauten Seelen willen, liefert dem Volke den Beweis, daß das bibelgläubige Christenthum kein Werkzeug der Polizei und auch kein Deckmantel der Bosheit ist, und daß Christenthum und Kreuzzeitung entgegengesetzte Dinge sind, das walte Gott! Amen!“ Nicht viel anders haben sich gegen die Kreuzzeitung die theolog. Facultät und Geistlichkeit zu Kiel ausgesprochen, deren Erklärung sodann die theolog. Facultät und Geistlichkeit in Jena und andere städtische Ministerien zugestimmt haben. Der Kreuzzeitung steht in der Frage die Ev. Kirchenzeitung im Wesentlichen zur Seite, wofür letztere im Märzhefte der Erlanger Zeitschrift hart gezüchtigt wird. Nachdem Hengstenberg der „allerdings sehr gewichtigen Legitimität des Erbprinzen von Augustenburg“ als eine andere Legitimität „die Thatsache der mehrhundertjährigen Verbindung von Schleswig und Holstein mit Dänemark“ entgegengestellt und, ohne entscheiden zu wollen, nur vorsichtige Zurückhaltung empfohlen hatte, „da der gegenwärtige böse Feind Deutschlands, die Revolution, Alles aufbietet, die dortige Sache in seine Hand zu bekommen“, so entgegnet ihm die Erlanger Zeitschrift: Es „ließ sich allerdings von einer