# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S189 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 189 zu haben.“ So weit der Bericht. Wir aber sagen, daß es zwar immerhin einen bei weitem bessern Eindruck machen würde, wenn die lieben Delegaten sich nicht bloß auf die geschehene Verletzung der Constitution berufen hätten, daß es aber doch höchst erfreulich und Gott nicht genug dafür zu danken ist, daß auf diesem Wege die Pennsylvanische Synode aus den gefährlichen und ungöttlichen Banden wieder erlöst werden zu wollen scheint, in die sie vor Jahren nach eigener Wahl einging und damit den lutherischen Charakter verleugnete. Helfe ihr nun Gott weiter! C. Conferenz. Am 5—7. April war in Allentown, Pa., eine freie Conferenz versammelt, welche namentlich durch Pastor Brobst angeregt worden war. Die Zahl der Theilnehmer belief sich auf 30 Pastoren. Der von ihnen angenommene Name ist: „Die deutsche Conferenz von ev.-luth. Pastoren von America.“ In der von ihr entworfenen Constitution bekennt sie sich „zur unveränd. Augsb. Conf. und Luthers kleinem Katechismus nach dem Verständniß der übrigen Symbole der ev.-luth. Kirche.“ Als Glieder sollen von jetzt an alle Prediger Zutritt haben, die mit diesem Bekenntniß übereinstimmen und im Verbande einer regelmäßigen luth. Synode stehen. Die Versammlung soll alljährlich stattfinden. Ihr Zweck soll sein, „die Bedürfnisse unserer Kirche und die zur Abhülfe derselben geeigneten Mittel zu besprechen und den verschiedenen Synoden darzulegen.“ Der Inhalt der gefaßten Beschlüsse ist: 1. Es soll eine Emigranten-Mission in Castle-Garden in N. Y. gegründet und zu diesem Zwecke von den Synoden von Pennsylvanien und New York ein Missionar angestellt werden. 2. Letztere Synoden sollen bestimmt werden, eine Correspondenz mit Vereinen, Behörden und leitenden Männern der luth. Kirche Deutschlands zur Erlangung tüchtiger Pastoren und Missionare zu eröffnen, zugleich aber ein deutsches Prediger-Seminar zu gründen. 3. Der nächsten Versammlung der Synode von Pennsylvanien soll ein Plan vorgelegt werden, wie das Allentown-Collegium zur Heranbildung luth. Schullehrer benutzt werden könnte; oder wie die Errichtung eines deutschen Schullehrerseminars in Verbindung mit jenem Collegium möglich und zu empfehlen wäre. 4. Unter Leitung der pennsylvanischen Synode soll eine luth. Predigerzeitung gegründet werden und die „Luth. Zeitschrift“ mit dem „Luth. Herold“ ein solches Einverständniß treffen, daß jeden Samstag eines dieser beiden Blätter erscheine, so daß, wer beide nimmt, ein wöchentliches hat. 5. Die Pastoren sollen für die Vergrößerung und Verbesserung ihrer Sonntagsschul-Bibliotheken und für die Verbreitung guter luth. Zeitschriften arbeiten. Ueber anderes wurden für die nächste Versammlung Referate aufgegeben und mit der Einsetzung einer Executiv-Committee geschlossen. Katholische Zeitungen circuliren in Nord-America 25, nehmlich 14 in englischer und 7 in deutscher Sprache in den Vereinigten Staaten und 4 in der ersteren Sprache in Canada. Methodistenkirche. Diejenigen, welche bisher im Norden meinten, daß durch Beseitigung der Sclaverei auch der Bruch zwischen der nördlichen und südlichen Methodistenkirche geheilt und eine Union derselben herbeigeführt werden und vermittelst derselben die nördliche die südliche beerben würde, scheinen zu früh gejubelt zu haben. Am 6. April trat eine Convention südlicher Methodistenprediger, welche sieben Conferenzen vertraten, nehmlich die von St. Louis, Missouri, Memphis, Kentucky, Tennessee, West-Virginien und Louisville, in letztgenannter Stadt zusammen und faßten einstimmig folgende Beschlüsse: „Da in dem Vereinigten Staaten Bezirks-Gerichtshofe für den mittleren Distrikt von Tennessee eine Ankündigung der Confiskation des südlichen Methodisten Verlagshauses zu Nashville, Tenn., auf verschiedene uns unbekannte Klagen, jedoch im Allgemeinen auf Grund der Disloyalität hin eingereicht wurde; und Da das erwähnte Verlagshaus das Eigenthum der südlichen Methodistenkirche — einer gesetzlich organisirten und als solcher von den Gesetzen der Vereinigten Staaten anerkannten kirchlichen Gesellschaft ist; und Da es die Pflicht der besagten Kirche ist, auf die erwähnte Ankündigung zu erwidern; und da in Folge der im Lande bestehenden Unruhen die regelmäßige Generalconferenz dieser Kirche jetzt nicht in Uebereinstimmung mit ihren Gesetzen gehalten werden kann; und Da wir, die Delegaten zu der Convention und Repräsentanten loyaler Glieder mehrerer jährlichen Conferenzen der besagten Kirche, als solche Delegaten (im Hinblick auf die bezeichnete Unmöglichkeit) völlig bevoll⸗