# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S187 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 187 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. America. Generalsynode. Bei Annäherung der diesjährigen Sitzungszeit dieses Körpers schrieb der „Observer“ v. 29. April: „Wir sind alle hinreichend lutherisch. Nicht ein Wort sollte gesprochen, nicht ein Beschluß sollte beantragt werden, der darauf berechnet wäre, irgend einem Bruder einen Anstoß zu geben oder einen Theil der lutherischen Körperschaft zu verwunden. Es mag sich für unsere theologischen Professoren geziemen, diese Fragen in den Hörsälen zu erörtern. Es ist angemessen, sie in dem „Evangelical Review“ zu erörtern. Selbst in unseren wöchentlichen Kirchenblättern mögen diese Fragen erörtert werden (und das ist auch neuerdings geschehen), wenn es in einem christlichen Geist und mit gehöriger pastoraler Höflichkeit von Seiten der Controvertenten gegen einander geschieht. Aber haltet Controversien von der Generalsynode fern! Laßt diese Synode in Wahrheit ein Band der Einigung auf ihrer alten, liberalen Basis sein, welche breit genug, schriftmäßig genug (?) und lutherisch genug (?) für die ganze Kirche dieses Landes ist, um darauf zu ruhen. Wir bedürfen keine bessere, als die gute alte Basis. Wir bedürfen Liebe, und Harmonie, und brüderliche Höflichkeit und den Geist des Herrn in unserer herannahenden Convention zu York. Die sacramentalen Fragen sind hinreichend in Druckschriften erörtert worden. Laßt uns alle zum Abendmahle des Herrn auf der Generalsynode gehen in dem Glauben, von dem, dessen Leib gebrochen worden und dessen Blut vergossen worden, alle die kostbaren Segnungen und Gaben zu empfangen, welche es ihm gefallen hat den andächtigen Communicanten zu gewähren.“ Debatte in der Generalsynode über die Aufnahme der Franckean Synode. Bei der diesjährigen Versammlung der Generalsynode hatte sich die s. g. Franckean Synode im Staate New York, die sich nicht einmal zur Augsb. Conf. bekennt, um Aufnahme gemeldet. Die Sache beschäftigte die Synode gleich am ersten Tage ihres Zusammentritts und rief, da die Ansichten darüber getheilt waren, eine Debatte hervor, von welcher die Nummer des „Lutheran and Missionary“ vom 12. Mai folgenden summarischen Bericht gibt, den wir hier zur Charakterisirung jenes Körpers mittheilen zu müssen glauben: „Auf der einen Seite wurde behauptet, daß die Franckean Synode auf der Basis der Generalsynode stehe, insofern sie deren Constitution angenommen habe, obgleich sie der Einschärfung, die dieselbe einmal den Districts⸗Synoden gemacht, nicht habe Folge geleistet; daß das Bekenntniß der Franckean Synode die Fundamentallehren der Schrift richtig (?) enthalte; daß die Anerkennung der Augsb. Conf. zu einem Verbande mit der Generalsynode nicht nothwendig sei; daß der Grundsatz, der die Franckean Synode ausschlösse, es nothwendig machen würde, die Platform-Synoden auszustoßen, ja für die Generalsynode selbst, die sich in ihrer Constitution nicht auf die Augsb. Conf. beziehe, Umsturz drohend wäre. Ueberdies wurde behauptet, daß die Generalsynode und jede Districts⸗Synode das Recht habe, in Sachen des Glaubens Aenderungen zu machen; daß alle evangelischen Denominationen auf Grund der ihnen allen gemeinsamen Lehren eine Union schließen sollten, als einen sicheren Vorläufer eines sofort eintretenden tausendjährigen Reichs. Weiter wurde geltend gemacht, daß die gerichtliche Entscheidung des New Yorker Vice-Canzlers Sanford gegen den lutherischen Charakter der Franckean Synode von keinem Gewicht sein könne, da derselbe kein Lutheraner und kein Theologe sei; daß die Franckean Synode eine Union mit der Generalsynode eifrig wünsche, aber, wenn jetzt zurückgestoßen, nicht wieder begehren werde. — Auf der anderen Seite wurde behauptet, daß die Franckean Synode, außer dem Namen, nichts habe, sie als eine lutherische zu legitimiren; daß sie ein eignes Bekenntniß habe, welches sie an die Stelle der Augsb. Conf. gesetzt, und das mit derselben nicht bestehen könne; daß dasselbe namentlich in der Lehre von der Persönlichkeit des dreieinigen Gottes ausweiche, nichts Bestimmtes über die Sacramente, ja nicht einmal eine Anspielung auf die Kindertaufe enthalte; daß der unlutherische Charakter derselben durch den Vice-Canzler Sanford gerichtlich entschieden sei; daß es einen höchstgefährlichen Präcedenzfall bilden würde, wenn es