# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S186 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 186 Die Briefe St. Pauli an Timotheum und Titum oder das apostolische Pastorale. als treue Hirten und Lehrer mit und nach Gottes Wort ihre Heerden zu lehren, zu strafen, zu bessern, in und zur Gerechtigkeit zu erziehen und zu trösten. — Nach diesen einleitenden Vorbemerkungen wäre nun noch deß Erwähnung zu thun, daß Timotheus und Titus, an welche die vorliegenden Briefe St. Pauli zunächst gerichtet sind, auf zwiefache Weise am Evangelio dienten. Einmal nämlich waren sie Evangelisten, nämlich Gehülfen des Apostels im Predigen des Evangelii auf seinen Reisen zur Bekehrung der Heiden. Sodann hatten sie gelegentlich auch den Dienst und das Amt der Aufsicht und Ueberwachung mehrerer Gemeinden und ihrer Diener, zugleich mit der eigenen Predigt des göttlichen Worts, sowohl im Auftrage des Apostels, als, wie sich von selbst versteht, mit Bewilligung der Gemeinden.*) So war denn zu diesem Zweck Timotheus von ihm in Ephesus zurückgelassen, wo er, nach der kirchlichen Ueberlieferung, die Aufsicht über die Gemeinde der Stadt und wohl auch der umliegenden Orte fünfzehn Jahre lang geführt hat, und darnach von den Heiden gesteinigt worden ist. Titus, in demselben Absehen vom Apostel auf der Insel Kreta zurückgelassen, soll daselbst im 94sten Jahre seines Alters gestorben sein. Beiden, seinen lieben Söhnen und zugleich Brüdern in Christo, gibt nun St. Paulus in diesen drei Briefen väterlichen Unterricht, wie sie, dem Evangelio gemäß, auch dieses ihres Amtes des Aufsehens und Ueberwachens zu warten haben; und zwar zum Ersten dazu, daß die reine Lehre des Evangeliums im Schwange gehe und der gesetzestreiberischen Fälschung derselben gewehrt sei, aus welcher Lehre und der gläubigen Annahme derselben allein ja alle guten Werke und christlichen Tugenden fließen; zum Andern dazu, daß Alles, was aus der christlichen Freiheit der Gemeinde in diesen und jenen heilsamen Einrichtungen und menschlichen Ordnungen herrührt, und zum guten Frieden und kirchlichen Wohlstand der Gemeinde dient, ehrlich und ordentlich zugehe, so daß weder Gottes Ehre, noch die Liebe des Nächsten verletzt werde. (Fortsetzung folgt.) *) Denn von der sogenannten „Apostolischen Kirchenordnung“ der Papisten und romanisirenden Lutheraner unserer Zeit wußten, Gott sei Dank, die evangelisch gesinnten Apostel nichts. Sie hatten ja keinen andern Beruf und wollten nichts anderes, als durch ihr Zeugniß von Christo öffentlich und sonderlich den wahren Glauben an Christum in ihren Hörern anzünden, dadurch die Vergebung der Sünden ihnen austheilen und sie also selig machen. Sie wollten nur „Gehülfen ihrer Freude, aber keine Herren über den Glauben“ und das Gewissen der Christen sein. Und wenn sie auch nach der Liebe Christi und ihrer Weisheit den Gemeinden, bei denen sie gerade waren, oder an die sie schrieben, mit ihrem väterlichen Rath beistanden, ihrer christlichen Freiheit im Dienste der Liebe recht zu gebrauchen und dieser Freiheit gemäß mancherlei heilsame Einrichtungen und menschliche Ordnungen zum gemeinen Nutz zu machen, so waren doch gerade sie fern davon, wider die Art und Natur des Evangeliums, das nur mit dem Glauben und der Liebe zu thun hat, daraus bindende und die Gewissen der Christen zum Gehorsam verpflichtende Kirchengesetze zu machen. Dies geschah eben erst später wider das Evangelium und die Praxis der Apostel, durch die früh aufkommende Einmengung des Gesetzes in's Evangelium nach Lehre und Praxis und durch den Hochmuth und die Herrschaft einzelner Bischöfe und endlich des Papstes, dem hier zu Lande eine buntscheckige Masse kleiner Schwärmerpäpste unbewußt nachäfft, obwohl sie sonstig einen großen Abscheu vor ihm bezeigt.