# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S178 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 178 Martin Chemnitz über den Wucher. lehrt in seinen Randglossen jene Unterscheidung mit diesen Worten: Etliche sind Lehr-Gesetze, welche zeigen, welches der Wille sei Röm. 12, 2., etliche Wehr-Gesetze, wann in politischen Verfassungen manches Böse geduldet wird, damit nichts Schlimmeres geschehe. Ebenso wird die Stelle vom Wucher erklärt Matth. 5, 42., Luc. 6, 35. Die Deuteroten gaben nehmlich diese Auslegung: Weil Moses in den Gesetzen vom Leihen und Wuchern zwischen den Nächsten oder Brüdern und den Fremden einen Unterschied macht, so werde dem Willen Gottes genügt, wenn nur die Freunde durch den Liebesdienst des Leihens unterstützt würden, es sei aber keine Sünde, wenn andere durch Wucher ausgesogen würden. Christus aber, welcher gesandt war, nicht daß er ein politischer Gesetzgeber wäre, sondern daß er das Gewissen vor Gott durch Offenbarung seines ewigen und unwandelbaren Willens unterrichtete, sagt, im Gericht des Gewissens, gelte jener Unterschied zwischen dem Nächsten und dem Fremden, welcher Unterschied in der bürgerlichen Gesellschaft seinen Platz hat, nicht, sondern: Gib jedem, der dich bittet, er sei Freund oder Feind. Und von jenem gemeinen Leihen, mag es den Armen oder Reichen, den Freunden oder Feinden, geschehen, sagt er: „Daß ihr nichts dafür hoffet.“ Wie also das Gesetz des Scheidebriefs auch politisch abgeschafft ist, so soll es auch dieselbe Bewandniß mit der Bestimmung über den Wucher haben, wie aus dem, was wir gesagt haben, offenbar ist. — Dieses habe ich über die Stelle 5 Mos. 23. etwas weitläuftiger angemerkt, weil diese Erklärung für viele Fragen Licht gibt, und es war Anfangs zu zeigen, daß es keinen Fall gebe, in welchem die Schrift den Wucher als eine gute, fromme und erlaubte Sache im Gewissen vor Gott billigte. Was die übrigen Stellen betrifft 5 Mos. 5, 6., 28, 12., so ist die Antwort leicht aus der Art des Ausdrucks. Denn der Text sagt nicht, daß der Wucher, welcher anderwärts so hart verdammt wird, ein göttlicher Segen sei. Denn das Wort Wucher steht in keiner von den beiden Stellen, sondern Abat und Lavah, was Leihen bedeutet, so daß der Sinn dieser ist: Durch Gottes Segen werden deine Sachen so glücklich stehen, daß sie nicht nur zu deinen und der Deinigen Bedürfnissen hinreichen, sondern auch, daß du ohne deinen Nachtheil fremde Völker durch den Dienst des Leihens wirst unterstützen können. Weil wir nun gezeigt haben, daß das Wort Gottes den Wucher in keinem Falle im Gericht des Gewissens vor Gott gutheiße, so sind nun die Zeugnisse der Schrift davon zu bemerken, nicht was Moses im politischen Gericht, sondern was Gott vor seinem Richterstuhl vom Wucher urtheile. Hierbei ist darauf zu achten, daß die Schrift den Wucher nicht tadelt, wie das Gesetz Gottes viele Gebrechen auch in den Heiligen in diesem Leben straft; es ist vielmehr die Härte der Worte in jedem einzelnen Zeugniß zu erwägen, worin der Wucher verdammt wird. 5 Mos. 23, 19.: Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern ꝛc., sondern ohne Wucher, wessen er bedarf, leihen, auf daß dich der HErr, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst im Lande ꝛc. Also wird der