# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S177 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Martin Chemnitz über den Wucher. 177 dem er der Obrigkeit die Art und Weise äußerliche Zucht zu halten vorschreibt, welche Verbrechen und mit welchen bürgerlichen Strafen (so viel nehmlich durch politische Gerichte geschehen kann) sie dieselben in Schranken halten sollten, weil das Gericht der Obrigkeit und das Gericht Gottes nicht auf gleicher Stufe stehen, läßt, was ohne größeren Nachtheil für die bürgerliche Gesellschaft nicht gehindert werden kann, dulden, nicht als etwas vor Gott nach dem Gewissen Gutes, sondern aus einem bürgerlichen Endzweck und in bürgerlicher Weise, daß es nehmlich nicht bürgerlich gestraft wird. So ließ er bürgerlich den Wucher an den Fremden zu, damit er nicht mit den Glaubensgenossen getrieben werden möchte. Damit aber diese Zulassung nicht in das Gericht des Gewissens vor Gott gezogen würde, so hat Gott mit oft wiederholter Einschärfung den Wucher allgemein und ausdrücklich mit harten Worten verdammt. Diese Erklärung zeigt die Ursachen, warum in den Propheten die Mißbilligung des Wuchers mit den härtesten Worten so oft wiederholt worden ist. So wird der Wucher im A. T. zugelassen, nehmlich bürgerlich, aber theologisch verdammt, im Gewissen vor Gott. Im N. T. aber ist diese Unterscheidung klarer und deutlicher von dem Sohne Gottes selbst gelehrt. Denn weil es namentlich zwei Nachlassungen im A. T. gibt, die so, wie gesagt ist, von den Pharisäern verkehrt wurden, nehmlich vom Scheidebrief und Wucher, so setzt Christus beiden Nachlassungen die immerwährende Regel der Gerechtigkeit in Gott entgegen Matth. 5, 32. 42., sowie 19, 8., Luc. 6, 34. 35. Und zwar ist die Disputation der Pharisäer mit Christo über den Scheidebrief darum beschrieben worden, damit die Gründe der Auslegungen in ein helleres Licht gesetzt würden. Denn so entgegnen sie: Wie kann eine Scheidung aus irgend einer Ursache eine Sünde, eine böse Sache und Gott mißfällig sein, Gott hat ja selbst durch Moses befohlen, den Scheidebrief zu geben und sich zu scheiden ꝛc.? Man merke auf die Worte; sie sagen nicht: er hat es zugelassen, sondern er hat es geboten; und da es gewiß ist, daß in den Geboten die Regel der Gerechtigkeit in Gott geoffenbart ist, so vertheidigen sie auf diese Weise die Scheidung aus der Stelle, die die Bestimmung enthält. Christus aber antwortet: Moses hat euch erlaubet ꝛc. Auf jedem Worte liegt hier ein besonderer Nachdruck, welcher, wenn man recht darauf achtet, die Quellen der wahren Erklärung zeigt. 1. Es ist üblich, daß man durch Moses die Form und Einrichtung der israelitischen Staatsverfassung versteht. Der Sinn ist daher, daß Moses als politischer Gesetzgeber jenes vom Scheidebriefe festgestellt habe. 2. Er sagt nicht: er hat es geboten, sondern: er hat euch erlaubet. Wir haben aber schon von dem Unterschied der Moral⸗Gebote und der bürgerlichen Nachlassungen geredet. 3. Von eures Herzens Härtigkeit wegen hat er euch erlaubet, d. i., aus politischen Gründen, damit nicht etwas Schlimmeres geschehe. 4. Er spricht: Von Anbeginn ist es nicht so gewesen, d. i., es ist nicht die ewige Regel der Gerechtigkeit in Gott, sondern obgleich es im bürgerlichen Gericht erlaubt worden ist, so streitet es doch mit dem Willen Gottes. Luther