# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S175 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Martin Chemnitz über den Wucher. 175 Als daher Justinian bemerkte, daß, wenn der Wucher ganz abgeschafft würde, die Armen von Niemandem durch Leihen unterstützt werden würden, ferner, daß die Schuldner mit Nachtheil ihrer Gläubiger sich würden bereichern wollen, so setzte er eine solche Einschränkung des Wuchers fest: als schiffmännischen Wucher oder für die Seehandel Treibenden bestimmte er die Centesime; für vornehme Personen die Trienten, 4 pro Cent, für die Kaufleute 8 pro Cent, für die übrigen 6 pro Cent, ferner als Wucher, der ohne Uebereinkommen um des Verzugs willen fällig wird, setzte er 6 pro Cent. fest. Und weil jenes Wort Luc. 6, 35.: „Leihet!“ abermals für einen Rath gehalten wurde, so trieb man frei und ohne Gewissensbedenken solchen durch die bürgerlichen Gesetze eingeschränkten Wucher.*) Man ist aber nicht nur in den bürgerlichen Verordnungen hierin also verfahren, sondern auch im Volke Gottes unter dem alten Bunde suchten die Geizigen einen Schein im Worte Gottes selbst, den sie für ihre wucherische Gottlosigkeit verwendeten, um ihn entweder zu vertheidigen, oder doch zu entschuldigen. Weil nehmlich die Schrift an dem einen Orte den Wucher verdammt, an einem andern zuzulassen scheint, als 5 Mos. 23, 19. 20.: „Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern, sondern an dem Fremden“, daher scheint die Schrift den gemäßigten Wucher nicht zu mißbilligen, sondern nur das Uebermaß zu verdammen. Und unter diesem Vorwande fing der Wucher auch im Volke Gottes an, als sie im babylonischen Exile unter den Heiden eine Zeitlang sich aufgehalten hatten, frei zu herrschen. Nehem. 5, 7. Ferner, weil 5 Mos. 15, 6. und 28, 12. unter den göttlichen Segnungen mit aufgeführt wird: „Du wirst vielen Völkern leihen“ ꝛc., darum vertheidigen die Juden jetzt ihren Ribbis nicht nur als eine erlaubte Sache, sondern rühmen auch davon als von einem sonderlichen Segen Gottes, daß sie in jener traurigen und langwierigen Gefangenschaft doch an den Völkern wuchern, von denen sie gefangen gehalten zu werden klagen, daß aber die Völker von den Juden auf Zinsen borgen, das sei ein Zeugniß, daß sie unter dem Fluche seien. Und zwar werden wir von den Gründen, deren sich die Patrone des Wuchers bedienen, hernach handeln; jetzt aber werden wir nur jenen Vorwand beseitigen, als ob die Schrift irgend einen Wucher billige. Wir reden zuerst von der Stelle 5 Mos. 23, 19. 20. Es geben aber einige hiervon diese Erklärung. Der Wucher an Fremden werde daselbst weder geboten, noch zugelassen; sondern weil die Schrift will, daß wir alle Menschen für unsere Nächsten anerkennen, so sei dies der Sinn: an wem immer man Wucher treibt, den behandelt man nicht als Bruder und Nächsten, sondern als Feind, und es ist ebendasselbe, als ob man ihn beraubte. Und auf diese *) Man sieht hieraus, wie die antichristliche Lehre, daß die strengsten Forderungen des Wortes Gottes nicht Gebote, sondern nur Räthe für die seien, welche sonderlich heilig und vollkommen sein und gleichsam ein Uebriges thun wollten, auch in die protestantische Kirche mit Macht eingedrungen ist und daß die pharisäische Auflösung der Gebote sich in derselben auch wiederholt hat. Es ist das aber etwas Erschrecklicheres, als man ahnt. Vergl. Matth. 5, 19. Dazu kommt, daß da, wo das Gesetz aufgelöst wird, auch das Evangelium geschädigt wird. D. R.