# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1864_S174 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 174 Martin Chemnitz über den Wucher. Wucher schlechterdings verdammt gewesen; denn so sagt Cato in seiner Schrift von der Landwirthschaft: „Unsere Vorfahren hielten so und haben es durch Gesetze festgesetzt, daß ein Dieb zweifach, ein Wucherer vierfach verdammt werde; um so viel schlechter sahen sie einen Wucherer, als einen Dieb, an.“ Und Cicero sagt im 2. Buch von den Pflichten: „Als Cato gefragt wurde, welches die beste Weise sei, Vermögen zu erwerben, und geantwortet hatte: durch Ackerbau, und ein anderer über den Wucher gefragt hatte, so sagte er: was ist einen Menschen tödten?“ Später aber ist, wie Tacitus im 5. Buche sagt, in den zwölf Tafeln verordnet worden, daß der Wucher ein Zwölftel, d. i. ein pro Cent (im Monat) nicht übersteige. Als aber der Wucher in das Unermeßliche wuchs und die Stadt aussaugte, so wurden durch öffentliche Gesetze Beschränkungen des Wuchers festgesetzt: 1. Man verbot Zinses⸗Zinsen. Cicero im 6. Buch an den Atticus nennt dies Wucher⸗Erneuerung, im 5. B. an den Atticus im letzten Briefe nennt er es ἀνατοκισμός. 2. Man verbot die Uebersteigung der Centesime (Hundertstel). Denn die Centesime nennen die Gesetze den höchsten Wucher. Plutarch im Lucullus nennt sie die ἑκατοστή. Denn die Schuldner leisteten das Versprechen, jeden ersten Tag des Monats den Wucherzins zu bezahlen. Die Centesime heißt daher so von den hundert ersten Tagen des Monats; oder von dem hundertsten Theile des Capitals, der an jedem ersten Tage des Monats zu bezahlen war. Die Athenienser hatten den drachmalen Wucher, welcher für jedes Pfund monatlich eine Drachme bezahlte.*) Zur Zeit des nicänischen Concils war der hemiolische (anderthalbe) Wucher im Gebrauch, der damals abgeschafft worden ist. 3. Man verbot, das Zweifache zu verlangen, in welchem das Einfache enthalten ist, d. h. wenn die Zinsen (usurae) einmal den Betrag des Capitals erreicht haben, so können sie nicht ferner gefordert werden, wenn aber die Zahlung noch weiter fortgesetzt wird, so wird dies zum Capital gerechnet, so daß wenn es dem Doppelten gleichkommt, der Schuldner sowohl von den Zinsen, als auch von der Bezahlung des Capitals befreit ist. 4. Man verbot den Nexus (das Verbinden) um des Wuchers willen, d. h. daß der Schuldner wegen Nicht-Bezahlung desselben leibeigen gemacht werden würde. Dieses wird fast in derselben Ordnung bei Plutarch im Lucullus berichtet. gewöhnlicher, keineswegs (?) beschimpfender Ausdruck. Wuchern hieß so viel, als vermehren (die Vermehrung des geliehenen Geldes nehmen). In unsern Zeiten versteht man unter Wucher im Allgemeinen jeden übermäßigen Gewinn. Besonders aber versteht man darunter den Geldwucher, oder die Forderung eines allzugroßen, unmäßigen Zinses oder Gewinnes bei und von ausgeliehenen Capitalien.“ So unwahr es ist, daß hiernach das Wort Wucher, als es noch in seiner ursprünglichen Bedeutung gebraucht wurde, für Zinsen für ausgeliehene Capitalien, nichts Schimpfliches bedeutet habe, so ist es doch wahr, daß Wucher diese Bedeutung vormals hatte und in dieser Bedeutung auch in der heil. Schrift gebraucht wird; daher denn z. B. von Meyer die Stelle: „Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen, und keinen Wucher auf ihn treiben“ (2 Mos. 22, 24.), damit diese Stelle in unserer Zeit nicht mißverstanden werde, so verbessert: „Wenn du Geld —, du sollst ihm keine Zinsen auflegen.“ T. F. *) Ein Pfund wog hundert attische Drachmen. D. R.