# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 06 21_S183 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) den Uebelſtände aber, die unnützen Gewiſſensſcru⸗ pel des bußfertigen Vermeiders der Bußbank und dit verderbliche Gewiſſensbethörung des unbuß⸗ fertigen Beſuchers der Bußbank, würden ganz wegfallen, wenn die Methodiſten⸗Prediger dieſe ungehörige Zuthat und dieſes unnütze Nebenwerk ganz wegließen; denn ſonſt könnte gar leichtlich und bald, aus gerechtem Gericht Gottes, die Bußbank ihnen Taufe — was ſie vielleicht jetzt ſchon iſt —, Beichtſtuhl, dießſeitiges Fegfeuer, Ablaß, Maria und goldenes Kalb obendrein werden. Dieß jetzige krankhafte Getreibe mit ihr iſt eine rechte Warnungstafel und ein neuer Beleg zu der alten Wahrheit, wie ſchnell der Menſch auf geſetz⸗ liche Zuthaten und Werke fällt, wenn er irgend⸗ wie von der Einfalt des Evangeliums und den vom HErrn geordneten Gnadenmittein der Pre⸗ digt und der heiligen Sacramente abweicht, wie ſie von unſrer Kirche in der rechten Heilsordnung verbunden ſind. Wollten die armen Methodiſten nur an dieſen halten, ſo würden ſie nicht in die hochmüthige Selbſttäuſchung gerathen, grade die rechten Vor⸗, Mit⸗ und Nacharbeiter des Heiligen Geiſtes, und die Entdecker der rechten Bekehrungs⸗ weiſe zu ſein. Sie würden ſich dann genügen laſſen, Geſetz und Evangelium richtig zu theilen und zu verbinden und durch die Gnade des Hei⸗ ligen Geiſtes in Zeugniß, Lehre und Ermahnung treulich und ernſtlich zu verkündigen, die Sacra⸗ mente richtig zu verwalten, die Jugend ſorgfältig in der Heilswahrheit zu unterweiſen und „in dem Vorbilde der heilſamen Worte“ (2 Tim. 1, 13.) zu begründen und Schaafe und Lämmer mit allem Fleiße zu weiden d. i. zu lehren, zu ſtrafen, zu tröſten, zu bitten, zu warnen, anzutreiben, zu befeſtigen, abzubrechen und aufzubauen, auszurot⸗ len und zu pflanzen, zu tragen, zu harren, zu hoffen und zu beten. Und beſonders dieſe letzteren Erweiſungen des Hirtenamtes würden ſie gar ſehr von allem ſtürmiſchen unreifen Bekehreifer und von der großen verantwortungsvollen Sünde ab⸗ halten, dem Heiligen Geiſte gleichſam ins Handwerk zu pfuſchen und ihm durch den Gebährſtuhl und die Ofenhitze der Bußbank und Co. unzeitige Siebenmonatskinder und kränkliche Treibhaus⸗ früchte zu entreißen; denn der Heilige Geiſt geht nun einmal mit nicht wenigen Seelen einen lang⸗ ſamen und allmählichen Gang und nur wenige verhältnißmäßig werden wie Paulus bekehrt und wie Petrus wiedergebracht. Philipp. Was ſagſt du denn zu einem an⸗ dern Schutzworte der Methodiſten zu Gunſten ihres Schooßkindes, der Bußbank? denn ſie be⸗ haupten bekanntlich, das Hervortreten der buß⸗ fertigen Seelen und dieſes — wie ſie bisher mei⸗ nen — entſchiedene Ausgehen von der Welt und Hingehen zu Chriſto vor der Gemeinde gebe nun dieſen und ihren Predigern und Leitern Gelegen⸗ heit, durch Gebet, Fürbitte und Seelenpflege dieſe bekümmerten Seelen geiſtlich zu unterſtützen und glücklich hindurchzubringen; es ſei dieſe Maß⸗ regel der Bußbank oder Bußplatzes das beſte Mit⸗ tel, die durch die Predigt empfangenen Eindrücke in den Bußfertigen feſtzuhalten, kurz, wie wir etwa 4 ſagen, das Eiſen zu ſchmieden, weil es warm iſt. 179 Martin. Von dieſem Schutz- und Empfehl⸗ worte der Bußbank kann ich nichts anders ſagen, als daß es aus derſelben unlautern Quelle, d. i. aus jener ſelbigen hochmüthigen Selbſttäuſchung herkomme, und denſelben Aberglauben an dieſen Zauberplatz ausdrücke; denn ſie meinen darin kurz und gut, der Heilige Geiſt ſei ohne die ſe ihre Nachhülfe nicht ſtark oder treu genug, die im Worte der Predigt gewirkten Eindrücke in der buß⸗ und glaubwilligen Seele zu bewahren, oder zögere ohne ſie doch zu lange, das Kindlein zur Geburt zu bringen; denn daß dieſes vor, außer und über ihnen und völlig ohne ihre Mit- und Nachhülfe längſt durch die heilige Taufe geſchehen ſei, wenn auch das Kindlein eine gute Zeit ge⸗ ſchlafen habe oder krank geweſen, das dünket ſie, als richtige Schwarmgeiſter, billig ein loſes Mähr⸗ lein; denn es hat dem geiſtlichen Hochmuths⸗ teufel in ihnen nun einmal beliebt, ihre menſch⸗ liche Erfindung, dem Weſen nach, an die Stelle der göttlichen Ordnung der Taufe zu ſetzen, wenn ſie dieſelbe auch äußerlich beibehalten, um einen Schein der Kirchlichkeit zu haben, und nicht als offenbare Rotten⸗ und Flattergeiſter zu er⸗ ſcheinen. — Doch laß uns nun ſehen, welche Nach⸗ hülfe, Troſt und Berathung den bekümmerten Seelen an der Bußbank widerfahre? Geſänge der Gemeinde, Gebete und Fürbitten der Pre⸗ diger, Ermahner, Klaſſenführer oder ſonſtiger Glieder derſelben und tröſtende Ermahnung aus deren Munde an die Bußfertigen; und dieſes Letztere findet während der Geſänge und Gebete ſtatt, die mitunter auch Weiber, gegen den aus⸗ drücklichen Befehl des Apoſtels (1 Cor. 14, 34. 1 Tim. 2, 12.) in dieſen ſchriftgemäßen Gottes⸗ dienſten verrichten. Nun frage ich aber: wie iſt es möglich für den Zuſprecher, unter dieſen Um⸗ ſtänden, das eigentliche geiſtliche Bedürfniß ſeines Pfleglings zu entdecken und ihn demgemäß zu be⸗ rathen und tröſtend auf Chriſtum und deſſen Ver⸗ dienſt zu weiſen? Ferner, wie iſt es möglich, daß die bußfertige Seele in dieſer bloßen Gefühls⸗ Aufregung ihrer ſelbſt mächtig ſei und über ſich ſelbſt klaren Beſcheid geben könne? Mit einem Ohre hört ſie auf die Geſänge und Gebete, mit dem andern auf den Rath und Troſt ihres Zu⸗ ſprechers, ohne jenes wie dieſes klar und beſtimmt zu vernehmen. Daran liegt aber auch den Me⸗ thodiſten gar wenig; die Hauptſache iſt und bleibt ihnen, grade durch dieß gleichzeitige Eindringen die geiſtliche Geburtsſtunde, wie ſie meinen, zu beſchleunigen, während es in den meiſten Fällen nur eine Uebertäubung und geiſtliche Berauſchung des Gefühls iſt. Nun iſt es freilich möglich, daß eine aufrichtige bußfertige Seele auf der Angſt⸗ bank nach dieſem Drängen und Treiben ein ſüßes Gnadengefühl und eine Freude des Glaubens an Chriſtum, eine Befreiung von Angſt und Druck des Gewiſſens empfinde und dieß auch vielleicht in Lauten und Geberden kund gebe; denn Gottes Gnade iſt unermeßlich weit und wird nicht durch menſchlichen Unverſtand weſentlich aufgehoben, zumal es auch ſicherlich kindlich-gläubige Für⸗ bitter unter den Methodiſten gibt. Gleichwohl iſt es kindiſch und unreif, dieſe einzelnen Gnaden⸗ gefühle und Freudenrufe ſchon für eine gründliche Bekehrung und den rechten Buß- und Glaubens⸗ ſtand zu halten und alsbald im Apologeten zu poſaunen, daß auch dieſe Seele „zur herrlichen Freiheit der Kinder Gottes hindurchgedrungen ſei“. Wiewohl ihre Prediger nun gar wohl wiſ⸗ ſen, daß von dieſen gedruckten Freiheitskindern ſpäter dieſes und jenes wieder abgefallen iſt, ſo laſſen ſie doch nicht von ihrer Unart, jede neue Wunderwirkung ihrer Bußbank alsbald in ihr Blatt einrücken zu laſſen. Aber auch zugegeben, daß der größere Theil ſpäter nicht wieder abfalle, oder ganz unkirchlich werde, ſo iſt und bleibt die Bußbank und das ganze Verfahren dabei dennoch eine unevangeliſche und zweckwidrige, mithin ſchwärmeriſche und krankhafte Maaßregel und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Bußbank nebſt Zubehör hat weder Be⸗ fehl noch Andeutung in der heiligen Schrift als eine göttliche Ordnung oder ein weſentliches Gnadenmittel zu rechtem gottesdienſtlichen Brauch, wie z. B. das Predigen, Lehren und Weiden, die Verwaltung der heiligen Sacramente und des Amtes der Schlüſſel, die Unterweiſung der Jugend. 2. Sie hat keinen ähnlichen Vorgang und Bei⸗ ſpiel in der Geſchichte des Gottesdienſtes der chriſtlichen Kirche von Alters her, vor dem Auf⸗ kommen der römiſch⸗papiſtiſchen Irrlehren und Mißbräuche. Die Bußbank der alten evangeliſch⸗ apoſtoliſchen Kirche nämlich war, meines Wiſſens, ein beſonderer Platz für die Gefallenen, aber reuig Wiedergekommenen, die zwar an der Predigt, aber noch nicht am heiligen Abendmahle Theil nehmen durften und auf jenem beſonderen Platze und in beſonderer Kleidung ihre Reue (die ſogenannte Kirchenbuße) auch vor der Gemeinde öffentlich be⸗ zeugten. Alle vorgeblichen Beweisſtellen der Ver⸗ theidiger der Schrift- und Kirchmäßigkeit der Bußbank ſind, nach hergebrachter ſchwärmeriſcher Schrift-Auslegung, aus dem Zuſammenhange geriſſen und haben zur Begründung dieſes Menſchenfündleins nicht die geringſte Beweiskraft. 3. Sie beruht: a. auf einem geheimen Unglauben und Miß⸗ trauen gegen die alleinige Gnadentreue und Kraft des Heiligen Geiſtes in den vom HErrn Chriſto als allein weſentlich geordneten Gnadenmitteln, d. i. der reinen Predigt des Evangeliums und in der richtigen Verwaltung der heiligen Sacramente ſammt Allem, was ſchrift- und kirchgerecht zu Beidem gehört, wie z. B. alles Weiden und Pflegen der einzelnen Seelen dort, und die evangeliſche Handhabung des Amtes der Schlüſſel hier. b. auf einem ziemlich offenen Aberglauben und ſchwärmeriſchen Vertrauen auf die Kraft menſch⸗ licher Mitwirkung und Beſchleunigung bei dem Bekehrungswerk. Dieß iſt aber Verunreinigung des Evangeliums und ſeiner Weiſe (in Nr. a) durch das Geſetz und ſeine Weiſe, Verunſtaltung von Gottes Wort durch die Zuthat des Menſchen⸗ werks, Verdunklung der weſentlichen Gnaden⸗ mittel der heiligen Sacramente und Aufrichtung eines unweſentlichen Blendwerks, Einſchnürung des freien Wirkens und Waltens des Heiligen