# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1864_S158 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 158 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Petition die von Seiten unirter und reformirter Geistlichen abzieht. Es mögen das mindestens 100—110 sein. Das Votum der Unirten und Reformirten hat selbst⸗ verständlich für die luth. Kirche kein Gewicht. — Daß die ganze politische und kirchliche Demo⸗ kratie der Petition zujauchzt, ist ein Zeugniß für den Geist, dem sie schließlich dient, und sollte die Unterzeichner zur ernsten Erwägung ihres Schrittes auffordern. So stehen also die bei⸗ den Heere gerüstet einander gegenüber. Ob und wann es zum ernsten Kampfe kommen wird, muß abgewartet werden. Eine zweite die Gemüther bei uns sehr bewegende kirchliche Frage ist das immer aggressiver werdende Auftreten des Gustav-Adolf-Vereins. Der Verein wird von einzelnen Gliedern mehr und mehr gemißbraucht, um die Union zu fördern, wie über⸗ haupt nach diesem Ziele bei uns Alles mit Macht hindrängt unter stetem energischem Wider⸗ stande der Lutheraner. Schon seit Jahren werden bei den Festen des G. A. Vereins die, welche sich aus guten Gründen dem Vereine nicht angeschlossen haben, deswegen angegriffen. Trotzdem waren eine ganze Anzahl von luth. Geistlichen in der Hoffnung, hierdurch den Verein in richtigere Bahnen leiten zu können, immer noch Glieder desselben geblieben. Durch jene unberechtigten Angriffe aber und insbesondere dadurch, daß mehrere Festredner in der letzten Zeit geradezu für die Union Propaganda gemacht haben, ist Vielen derselben ihr Verbleiben in dem Verein immer schwerer gemacht worden, und ein Theil hat bereits seinen Austritt erklärt. Dies hat auf der andern Seite die Erbitterung noch gesteigert. Wenn wir uns nicht täuschen, so wird sich der „Zeitgeist“ je länger je mehr dieses Vereins bemächtigen. Die Feste desselben haben schon seither durch ihren weltlichen Anstrich sich bemerkbar gemacht, und im letzten Jahre sah man auch bei diesen Kirchenfesten den ganzen Apparat, den man sonst nur bei den Schützen-, Turner- und Sängerfesten unserer Tage zu sehen gewohnt ist. Fahnen, Turner, Regimentsmusik, Festessen mit Toasten u. s. f. spielten dabei eine hervor⸗ ragende Rolle. Die ernsten Mitglieder des Vereins billigen dergleichen freilich nicht, aber sie können's nicht hindern. Das Ende kann nur sein, daß alle diese besseren Elemente sich zurückziehen, wenn es den Leitern des Vereins nicht gelingt, denselben in ernstere Bahnen zu lenken. — In unserm Lande trägt auch diese Sache sehr viel zur Zerklüftung der Kirche bei und verschärft die ohnehin vorhandenen Gegensätze. Noch immer wird uns unser ehrlicher Name vorenthalten. Wir müssen unsre Pfarreien einfach evangelisch nennen, eben so wie die Reformirten und Unirten. Nur wo Gemeinden verschiedener Confession in einem Orte beisammen sind, ist der unterscheidende Beiname lutherisch und reformirt oder unirt gestattet. So unbedeutend dies an sich erscheinen mag, daß man uns für das Pfarr⸗ amt das Prädikat evangelisch-lutherisch verweigert, — als Pfarrer führen wir unangefochten dasselbe, nur das Pfarramt muß amtlich einfach evangelisch genannt werden, — so bedeutungsvoll wird es doch im Zusammenhang mit den übrigen Erscheinungen. Fort und fort steht die luth. Kirche unsers Landes unter einem Consistorium, welches seit dem Tode des lutherischen Hofpredigers kein Glied unserer Confession unter seinen Räthen zählt; vielmehr sind sämmtliche Räthe als Glieder der unirten Residenzgemeinde durchaus als unirt zu betrachten. Und doch gehören mindestens zwei Drittheile der Evangelischen des Landes der luth. Kirche an. Eben so steht keiner der Professoren des Prediger-Seminars ganz auf dem Bekenntniß der luth. Kirche, und wie die ordentlichen Professuren der theol. Facultät in Gießen besetzt sind, das ist allerwärts genugsam bekannt. Fort und fort werden luth. Pfarr⸗ stellen mit unirt gesinnten Pfarrern besetzt. Die Weigerung luth. Pfarramtscandidaten, sich in unirten, geschweige denn in reformirten Pfarreien verwenden zu lassen, wird übrigens berücksichtigt und kommt nicht selten vor. Das zweideutige Ordinationsformular versucht es, diesen Zustand rechtgültig zu machen; doch haben eine Anzahl von Patronen sowohl, als eine ganze Reihe luth. Pfarrer dagegen entschiedene Rechtsverwahrung eingelegt. Unsre Lehrer werden im Seminare ohne Rücksicht auf die Confession erzogen und auch so verwendet, was schon mehrfach zu ernsten Conflicten geführt hat. Der alte badische Katechismus, der durch eine unzweideutige Verfügung der Kirchenbehörden außer Gebrauch gesetzt ist, wird trotzdem noch in vielen Gemeinden gebraucht und ist wieder neu aufgelegt und ver⸗ breitet worden. Verweigerung eines christlichen Begräbnisses. In einem Berichte über die zweite Kreissynode in Samter, Großh. Posen, heißt es u. A.: Auf der vorjährigen